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"Wir wollen uns mehr auf die Spitzen-Ergebnisse konzentrieren", erklärte Landrat Martin Wolf (CSU) zu den geänderten Kriterien.

(ty) Auf Anregung der Sportkommission des Landkreises Pfaffenhofen wurde die Ehrenordnung für erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler im Landkreis in einzelnen Bereichen abgeändert. Wie Landrat Martin Wolf (CSU) dazu erklärte, mussten die Kriterien für eine Ehrung teilweise angehoben werden. "Die Sportler-Ehrung des Landkreises liegt mir sehr am Herzen. Alljährlich ehren wir dabei zwischen 130 und 150 Sportlerinnen und Sportler. Der Trend geht dabei weiter nach oben", so Wolf. Und jetzt kommt das große Aber.

 

Bei einer Teilnehmerzahl von weit über 200 Leuten – Sportler und Angehörige – werde es aber immer schwieriger, einen geeigneten Rahmen für die Veranstaltung zu finden, um der Ehrung auch einen feierlichen Rahmen zu verleihen, berichtet der Kreischef. "Genau das sind wir aber den erfolgreichen Athleten, unseren sportlichen Aushängeschildern, schuldig. Wettbewerbs-Teilnehmer haben in der Breite zugelegt. Wir wollen uns deshalb wieder mehr auf die Spitzenergebnisse unserer Sportlerinnen und Sportler konzentrieren", sagt er.

 

Bei der Sportlerehrung für 2018, die im April kommenden Jahres stattfinden soll, können laut der neuen Ehrenordnung als Einzelsportler oder als Mitglied einer Mannschaft geehrt werden:

  • Teilnehmer an Olympischen Spielen
  • wer Platz 1 bis 10 bei Weltmeisterschaften,
  • Platz 1 bis 8 bei Europameisterschaften,
  • Platz 1 bis 5 bei deutschen Meisterschaften,
  • oder Platz 1 bei bayerischen Meisterschaften belegt hat.

 

Bei der Teilnahme an offiziellen Spiel- oder Punkte-Runden von anerkannten Sportfachverbänden erhalten Mannschaften eine Ehrung beim Aufstieg in die beiden höchsten deutschen Spielklassen (erste oder zweite Bundesliga) oder beim Aufstieg in die höchste bayerische Spielklasse – im  Fußball zählt den Angaben zufolge der Aufstieg in die Landesliga.

Eine Ehrung erhält laut heutiger Mitteilung auch, wer 25 Deutsche Sportabzeichen absolviert hat; nach jeweils fünf weiteren Sportabzeichen wird man erneut geehrt. 

 

"Pokalmeisterschaften oder Meisterschaften mit bestimmten Personengruppen (zum Beispiel Bundeswehr-, Studenten- oder kommerzielle Meisterschaften) werden nicht berücksichtigt", heißt es aus dem Landratsamt.

"Die Sportkommission behält sich aber vor, im Einzelfall dem Landrat besondere außergewöhnliche Leistungen zur Würdigung vorzuschlagen", erklärt Florian Weiß, der Vorsitzende der Sportkommission des Landkreises. Die neue Ehrenordnung kann ab sofort auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (Rubrik Landratsamt – Formulare und Merkblätter) eingesehen werden; hier der direkte Link.


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