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Im Zuge einer ersten Befragung habe der 28-Jährige "verwirrte Gedanken bezüglich einer Mission zu Jesus" geäußert.

(ty) Am Münchner Flughafen ist es am heutigen Morgen zu einem Zwischenfall gekommen. Ein offenbar psychisch kranker 28-Jähriger hat nach Angaben der Polizei mit einem zuvor in Deggendorf unterschlagenen Fahrzeug eine Schranke sowie ein Tor durchbrochen. Die Bundespolizei nahm den Mann wenig später fest. Ermittlungen wurden aufgenommen, die Befragung des Beschuldigten läuft derzeit. Wie es heißt, wird in diesem Zusammenhang auch geprüft, ob der Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll.

 

Wie das Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord am späten Vormittag mitteilte, war am Münchner Airport gegen 6.30 Uhr ein Alarm ausgelöst worden, weil der Fahrer eines Audi A6 im Fracht- und Wartungsbereich des Flughafens zunächst eine Schranke und anschließend ein Metalltor mit seinem Fahrzeug durchbrochen hatte. Unmittelbar nach der Auslösung des Alarms – so heißt es weiter – nahmen Beamte der Bundespolizei auf dem Vorfeld vor den Wartungshallen den 28-Jährigen fest.

 

Der Mann habe sich „offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand“ befunden, heißt es in einer ersten Mitteilung der Polizei zu dem Vorfall. Im Zuge einer ersten Befragung habe der 28-Jährige „verwirrte Gedanken bezüglich einer Mission zu Jesus“ geäußert. Die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass der Beschuldigte am frühen Morgen in Deggendorf das Auto unterschlagen habe und damit zum Flughafen gefahren sei. Der Fahrzeug-Halter habe inzwischen deshalb auch bereits Anzeige bei der Polizei in Deggendorf erstattet.

 

Warum der 28-Jährige den Münchner Flughafen als Ziel seiner Fahrt gewählt habe, das sei „derzeit völlig unklar“, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord mit. Die Ermittlungen zu dem Vorfall werden von der Polizeiinspektion am Flughafen München geführt. Derzeit werde der Beschuldigte mit Hilfe eines Dolmetschers (Italienisch/Spanisch) zur Sache befragt, wurde gegen 11.40 Uhr gemeldet. Eine Einlieferung des Beschuldigten in eine psychiatrische Klinik im Rahmen des Unterbringungs-Gesetzes werde geprüft.


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