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Zuletzt kam es aufgrund von glühender Asche immer wieder zu Bränden in Mülltonnen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb gibt wichtige Informationen. 

(ty) In den vergangenen Wochen sind mehrere Mülltonnen im Landkreis Pfaffenhofen infolge von nicht vollständig ausgekühlter Aschereste verbrannt. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, sei es zudem vor kurzem zweimal in einem Müllfahrzeug zu einem Brand gekommen, weil sich Abfall wegen heißer Asche aus einer Mülltonne entzündet hatte.

„Geben Sie Asche erst dann in die Restabfalltonne, wenn diese vollständig erkaltet ist. Bitte lassen Sie sich nicht täuschen: Auch wenn die Asche von außen schon erloschen erscheint, kann sie im Inneren noch glühen und dann verheerende Folgen haben“, sagt Abfallberater Godehard Reichhold vom AWP. Mit Luft könnten selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder in den Müllfahrzeugen führen. Neben oft hohen Sachschäden bestehe dann auch höchste Gefahr für Leib und Leben.

Reichhold fügt an: „Bei Asche daher immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger warten, bis sie in die Tonne gefüllt wird. Geben Sie die Asche am Besten in einen Metallkübel mit Deckel und lassen Sie sie darin mehrere Tage abkühlen. Erst dann in die Restabfalltonne einfüllen.“ Holz-, Kohle- und Grillasche gehören in die graue Restabfalltonne, wie der AWP informiert. In die Biotonne dürfe keine Asche eingegeben werden, da sie bei der weiteren Verarbeitung der Bioabfälle in der Vergärungsanlage störe. Sehen Müllwerker Asche in der Biotonne, so der Hinweis der Verantwortlichen, werde diese nicht entleert.

Ist eine Abfalltonne beschädigt, können sich Betroffene mit dem AWP unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 79 50 in Verbindung setzen. Dort wird der Schaden aufgenommen und umgehend, soweit noch möglich, eine Tonnen-Reparatur veranlasst. Wenn keine Reparatur möglich ist, wird eine Ersatztonne geliefert oder zur persönlichen Abholung bereitgestellt. Die Kosten für eine Ersatztonne infolge eines Brandschadens werden in Rechnung gestellt.


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