Immer wieder schwere gesundheitliche Folgen durch Unfälle mit nicht geprüfter oder selbst gebastelter Pyrotechnik. Was Sie beachten sollten.
(ty) Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) warnt eindringlich vor dem Umgang mit nicht geprüfter Pyrotechnik. Es komme immer wieder zu schweren gesundheitlichen Folgen durch Unfälle mit illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern. "Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50 000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich", betont das LKA. Die Strafen seien entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen sowie den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerks-Raketen und Böllern möglichst einzudämmen.
"Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechnik kommt es immer wieder zu gesundheitlichen Schäden", so das LKA in einer aktuellen Mitteilung. Doch auch der leichtsinnige und oft unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln allgemein führe immer wieder zu erheblichen Sachschäden und Verletzungen. Menschen würden dabei meistens im Gesicht – sowie dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen – verletzt. "In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzungen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen."
Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die in Deutschland handelsüblichen pyrotechnischen Gegenstände für Silvester seien in die Kategorie 2 eingestuft und frei ab 18 Jahren. Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 – zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen – dürfe von Personen ab zwölf Jahren erworben werden.
Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk) sei ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstof-frechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, auch wenn diese Pyrotechnik auf den freien Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich sei. "Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe", heißt es aus dem bayerischen Landeskriminalamt. Mittelfeuerwerk (Kategorie 3) sei zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
"Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist, dass die Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse in der Regel unklar sind, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann", erklärt das Landeskriminalamt. "Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards – unter anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware." Außerdem, so heißt es weiter, "haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung und mehr Inhalts eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper".
Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stelle in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoff-Gesetz dar. Bußgelder bis zu 50 000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, seien hier möglich.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Bayerische Landeskriminalamt:
- Benutzen Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper!
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln!
- Lesen und halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen!
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien!
- euern Sie Raketen nur aus senkrecht, sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leere Flaschen im Getränke-Kasten!
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut!
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand!
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper nie in den Taschen Ihrer Kleidung auf!
- Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen streng verboten ist!