Der 57-Jährige hatte über zwei Promille intus, als er bei einem Supermarkt gegen ein anderes Auto fuhr und dann alles abstritt.
(ty) Auf dem Kunden-Parkplatz eines Supermarkts im Vohburger Gewerbegebiet hatte am gestrigen Nachmittag gegen 15.30 Uhr soeben ein 57-jähriger Einheimischer seinen Pkw abgestellt, als ein Ehepaar vom Einkauf zurückkam. Das Auto der beiden stand neben dem des 57-Jährigen. Wie die Polizei berichtet, bemerkten die Eheleute nun einen frischen Unfallschaden – hinten rechts – an ihrem Fahrzeug. Als der Vohburger ausstieg, sei er von dem Ehepaar auf diese Beschädigungen angesprochen worden. Auch an dem Wagen des 57-Jährigen sei indes ein Schaden festgestellt worden. Weil der Mann allerdings geleugnet habe, einen Unfall verursacht zu haben, rief das Ehepaar die Polizei.
Im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme fiel den Beamten von der Geisenfelder Inspektion dann Alkoholgeruch bei dem 57-Jährigen auf. Ein Test bestätigte diesen Verdacht unmissverständlich: Er erbrachte laut heutiger Mitteilung einen Wert von mehr als zwei Promille. Der Autoschlüssel des Mannes wurde daraufhin einkassiert, er selbst musste sich einer Blutentnahme unterziehen. "Da er seinen Führerschein nicht herausgeben wollte, musste dieser beschlagnahmt werden", so ein Polizei-Sprecher. Gegen den Vohburger werde nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
Wie die Polizei unter Berufung auf einen unbeteiligten Zeugen berichtet, hatte der 57-Jährige beim Einparkten rangieren müssen. Danach sei er kurz ausgestiegen und habe seinen Kotflügel begutachtet. Die Gesetzeshüter stellten fest, dass die Unfallschäden am Auto des Betrunkenen und am Wagen des Ehepaars "frisch und deckungsgleich" waren. Dem Vohburger droht wegen des Rausch-Crashs nun der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Wenn es scheppert, dann lautet der Vorwurf in der Regel auf Gefährdung des Straßenverkehrs.