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Behörde weist auf gesetzliche Regelungen für den Eigenbedarf hin. Gewerbliches Ernten muss man sich ohnehin genehmigen lassen. 

(ty) Die Frühlingsknotenblume (Leucojum vernum), auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt, gehört zu den streng beziehungsweise besonders geschützten Pflanzen. Darauf weist das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung hin. "Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes Geisenfeld und auch im Naturschutz-Gebiet Nöttinger Viehweide und Badertaferl Besucher die Frühlingsknotenblume missbräuchlich abpflücken und ausgraben", sagt Anita Engelniederhammer, die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. 

Da die Bestands-Entwicklung der Frühlingsknotenblume weiterhin rückläufig sei und manche Standorte bereits verschwunden seien, sei daher bis zum 30. April dieses Jahres das Verlassen der mit Schildern markierten Wege im Feilenforst bei Geisenfeld verboten. Im Naturschutz-Gebiet "Nöttinger Viehweide und Badertaferl" ist nach Angaben des Landratsamts sogar ganzjährig das Betreten des Schutzgebiets außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege untersagt. "Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch", betont Engelniederhammer.

Bärlauch stehe zwar nicht unter Naturschutz, "doch ist das Sammeln innerhalb von Naturschutz-Gebieten nicht zulässig", erklärt Engelhiederhammer. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz genieße der Bärlauch nämlich auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersage, "ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten" sowie deren "Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören".

Die Bärlauch-Pflanzen dürften – so wird dazu erklärt – nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Die gewerbliche Nutzung von Bärlauch-Beständen hingegen müsse behördlich genehmigt werden, heißt es aus dem Landratsamt. Engelniederhammer: "Im Interesse der Pflanzenwelt bitten wir die Bevölkerung, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können." Bei Fragen zu diesem Themenfeld ist Anita Engelniederhammer unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 316 erreichbar. 

Die Frühlingsknotenblume (Leucojum vernum), auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt.


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