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16-Jähriger konnte für den Roller, mit dem er unterwegs war, nicht die nötige Fahrerlaubnis vorweisen. Jetzt blüht ihm ein Strafverfahren.

(ty) Am späten gestrigen Abend, es war gegen 23.20 Uhr, ist auf der Sandrartstraße in Reichertshofen ein 16-jähriger Roller-Fahrer von Beamten der Geisenfelder Polizeiinspektion zu einer Kontrolle gestoppt worden, die ihm ein Strafverfahren beschert. Laut heutiger Mitteilung stellten die Beamten nämlich fest, dass der Jugendliche für das Kleinkraftrad nicht die notwendige Fahrerlaubnis der Klasse AM besaß. "Er konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen", heißt es dazu. Der 16-Jährige werde deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.


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