Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Seniorinnen gestalten Osterbrunnen
(ty) Bereits zum zehnten Mal hat eine Reihe von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Pfaffenhofener Seniorenbüros einen sehenswerten Osterbrunnen gestaltet (Foto oben). Gut 30 Meter frisch gebundene Buchs-Girlande, Hunderte bunt bemalte Ostereier und eine schön dekorierte Krone schmücken jetzt den Brunnen im Innenhof des Bürgerzentrums am Hofberg. Der Osterbrunnen ist noch bis zum 6. Mai zu sehen.
Sperrung in Ernsgaden
(ty) Die Bahnhofsstraße in Ernsgaden (PAF 14) ist – wie berichtet – im Bereich des Bahnübergangs wegen Sanierungs-Arbeiten seit heute Mittag und noch bis Sonntag, 21. April (18 Uhr), voll gesperrt. Das wurde aus dem Pfaffenhofener Landratsamt gemeldet. Die Umleitung erfolgt über B16, Staatsstraße 2232, Rockolding, Staatsstraße 2232, PAF 17, PAF 14 und umgekehrt.
Kunden-Center geschlossen
(ty) Am kommenden Samstag, 20. April, ist das Kundencenter der Pfaffenhofener Stadtwerke an der Münchener Straße 5 (Weilhammer Klamm) in Pfaffenhofen geschlossen. Das wurde aus dem Kommunal-Unternehmen gemeldet. Ab Dienstag nach Ostern stehen die Mitarbeiter den Angaben zufolge dann wie gewohnt wieder ab 8 Uhr zur Verfügung.
Textverarbeitung fürs Büro
(ty) Die Textverarbeitung-Software "Microsoft Word" steht am Samstag, 4. Mai, von 9 bis 16 Uhr auf dem Stundenplan der Volkshochschule Pfaffenhofen (VHS). Unter der Leitung von Stefanie Lindl-Fischer lernen die Teilnehmer, wie man in "Word" Tabellen erstellt und mit Tabulatoren arbeitet. "Diese Techniken sind sehr nützlich beim Erstellen von Lebensläufen, Listen, Plänen, Rechnungen und Kostenaufstellungen", heißt es in der Ankündigung.
Auch wie sich zeitsparende Vorlagen für Geschäftsbriefe und andere häufig benötigte Dokumente anlegen lassen, wird eingeübt. Grundkenntnisse in "Word" sollten vorhanden sein. Die Teilnahme kostet 50 Euro (inklusive Buch). Wird ein Buch aus dem Grundlagenkurs mitgebracht, kostet der Kurs 38 Euro. Anmeldungen nimmt die VHS telefonisch unter (0 84 41) 49 04 80 entgegen.
Neues Leben für alte Computer
(ty) Am 14. Januar 2020 beendet Microsoft die Unterstützung für "Windows 7". Laptops und Desktop-Rechner werden dann nicht mehr mit Sicherheits-Updates versorgt. Zum Wegwerfen sind diese Maschinen zu Schade, doch mit Linux könnten sie noch lange gute Dienste leisten. Wie das geht, erklärt am Samstag, 4. Mai, Rudolf Wimmer in einem Tagesseminar der Volkshochschule Pfaffenhofen (VHS).
Von 9 bis 15 Uhr zeigt der Dozent, wie sich Linux auf fast jedem alten PC oder Laptop installieren lässt, und führt das mit den Teilnehmern auch gleich praktisch durch. Zum Kurs muss also der alte Laptop oder PC (inklusive Monitor, Maus und Tastatur) mitgebracht werden – er wird dann fit gemacht für sein zweites Leben.
Jeder Teilnehmer erhält einen USB-Stick mit "Linux Mint 19.1", einer Textverarbeitung (weitestgehend mit "MS Office kompatibel)", die Bildbearbeitung "Gimp", den "Firefox"-Browser fürs Surfen durch das Internet und das E-Mail-Programm "Thunderbird". Die Teilnahme kostet 49 Euro (inklusive 32-GB-USB-Stick mit allen Programmen). Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer (0 84 41) 49 04 80 entgegen.
Flughafen versteigert Fundsachen
(ty) "Zum Ersten! Zum Zweiten! Zum Dritten!... Verkauft!" – Das sind die Worte, die am Samstag, 27. April, öfter durch das Festzelt des Volksfestes in Hallbergmoos hallen werden. Fundsachen, die am Münchner Airport verloren oder vergessen worden waren, werden dort versteigert. Beginn ist um 13 Uhr. Das Festzelt befindet sich an der Ecke "Am Söldnermoos" / Predazzoallee.
Für alle Schnäppchenjäger gibt es eine große Auswahl an Auktionsgütern: Neben elektronischen Kleingeräten (zum Beispiel Fitness-Tracker, E-Book-Reader, Nintendo-DS), Smartphones, Laptops und Tablets werden auch hochwertige Schmuckstücke wie zum Beispiel hochwertige Armbanduhren versteigert. Angeboten werden aber auch außergewöhnliche Gegenstände wie Jonglierstäbe, eine Geisha-Puppe oder eine Duschstange.
Selbstverständlich kommen auch wieder die beliebten "Themen-Koffer" – diesmal zum Beispiel ein Gepäckstück voller Kinderspielzeug – durch den Auktionator Josef Mittermeier unter den Hammer. Interessenten haben am Versteigerungstag von 10.30 bis 12.30 Uhr die Gelegenheit, die Fundsachen vorab zu besichtigen. Die ersteigerten Auktionsgüter müssen bar bezahlt werden. Ein Teil der Erlöse wird für karikative Zwecke in der Flughafen-Region verwendet.
Volksbegehren wird Fall für Gericht
(ty) Das bayerische Innenministerium hat das beantragte Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" dem bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Ministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Insbesondere seien die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar, weil der Bund insoweit von seiner konkurrierenden Gesetzgebungs-Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht habe.
Am 8. März hatten die Initiatoren beim bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" eingereicht, das auf eine Änderung des bayerischen Krankenhaus-Gesetzes gerichtet ist. Für die vorgesehenen Bestimmungen zur Bemessung des Bedarfs an Pflegepersonal im Bereich der stationären Krankenhaus-Behandlung und zu den Folgen ihrer Nichtbeachtung habe der Landesgesetzgeber jedoch keine Gesetzgebungs-Befugnis, heißt es aus dem Ministerium – weil der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits abschließende Regelungen hierzu getroffen habe.
Für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser enthalte die bundesweit geltende Psychiatrie-Personalverordnung Regelungen für die Bemessung unter anderem des Pflegepersonals. Mit der Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung vom 5. Oktober 2018 habe das Bundesministerium für Gesundheit zudem durch Rechtsverordnung verbindliche Pflegepersonal-Untergrenzen für so genannte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern normiert.
Das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz enthalte darüber hinaus eine Ermächtigung zur Regelung einer Untergrenze für das erforderliche Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Pflegeaufwand, die nicht auf pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus begrenzt sei.
"Mit diesen Vorschriften hat der Bund von seiner Befugnis zur Gesetzgebung in einer Weise Gebrauch gemacht, die insoweit keinen Raum für landesgesetzliche Regelungen lässt", erklärte das bayerische Innenministerium, und ließ zugleich wissen: "Diese Auffassung wird im Übrigen auch von den Landesregierungen in Hamburg und Bremen geteilt, die den jeweiligen Landes-Verfassungsgerichten bereits ähnliche Volksbegehrens-Initiativen vorgelegt haben, ebenfalls unter Hinweis auf die fehlende Landes-Gesetzgebungs-Kompetenz."
Außerdem genügt laut bayerischem Innenministerium die Begründung des beantragten Volksbegehrens nicht den verfassungs-rechtlichen Anforderungen. Sie stelle die auf Bundesebene geltende Rechtslage, die sich zum 1. Januar dieses Jahres maßgeblich geändert habe, nicht zutreffend beziehungsweise unvollständig dar und informiere auch sonst nicht hinreichend über den Inhalt und die Auswirkungen des Volksbegehrens-Entwurfs. "Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden", heißt es abschließend aus dem Ministerium.