Prozedur erfolgt in zwei Schritten: Voranmeldung online, dann persönliche Anmeldung. Hier die Termine sowie Infos zu den nötigen Unterlagen.
(ty) Die Schul-Einschreibung für die zukünftigen Fünftklässler am Wolnzacher Hallertau-Gymnasium (HGW) findet an folgenden Tagen in zwei Schritten statt. Schritt eins: Zwischen 29. April und 6. Mai ist die Voranmeldung über die Homepage der Schule (www.hgw.bayern) erforderlich. Alle hierfür notwendigen Informationen werden in der Rubrik "Schuleinschreibung" bereitgestellt. Schritt zwei: In der darauffolgenden Woche – von Montag, 6. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 8. Mai – erfolgt dann die persönliche Anmeldung an der Schule: Diese findet in den Verwaltungsräumen im ersten Stock statt, jeweils von 8 bis 16.30 Uhr.
Das HGW bietet nach eigenen Angaben im kommenden Schuljahr drei besondere Eingangsklassen an: eine Bläserklasse, eine Forscherklasse sowie eine Profilklasse Sport. "Ob diese Eingangsklassen dann tatsächlich gebildet werden können, hängt von der Zahl der Anmeldungen ab", heißt es in einer Mitteilung des Gymnasiums. Mitglieder der Schulleitung werden bei der persönlichen Anmeldung anwesend sein, um die Eltern bei Fragen zu beraten. Während der Tage der Einschreibung am Hallertau-Gymnasium bestehe auch die Möglichkeit, Kinder für die offene Ganztags-Betreuung anzumelden und mit den zuständigen Frauen die Details abzuklären.
Zur Schul-Einschreibung mitzubringen sind nach Angaben des HGW:
- das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original (zum Verbleib an der Schule)
- ein Geburts-Nachweis im Original (zum Beispiel Stammbuch) zur Einsichtnahme
- eine einfache Kopie des Geburts-Nachweises zum Verbleib an der Schule
- gegebenenfalls eine Sorgerechts-Bescheinigung
- gegebenenfalls eine Aufenthalts-Genehmigung
Noch ein Hinweis der Schulleitung: Buben und Mädchen, die aus der fünften Klasse einer Mittel- oder Realschule ans Wolnzacher Hallertau-Gymnasium wechseln, müssen zur Einschreibung das aktuelle Zwischen-Zeugnis mitbringen. Die endgültige Anmeldung für diese Schüler erfolge dann mit dem Jahreszeugnis in der Zeit zwischen 29. Juli und 31. Juli; sie ist an diesen Tagen dann jeweils von 10 bis 12 Uhr möglich.