22-jähriger Autofahrer machte sich nach der Kollision aus dem Staub. Obendrein könnte ihm seine leichte Alkoholisierung zum Verhängnis werden.
(ty) Einem 22-jährigen Pkw-Lenker, der sich am gestrigen Nachmittag nach einem Crash auf der Joseph-Fraunhofer-Straße aus dem Staub gemacht hatte, droht nun gleich doppelter Ärger. Zum einen wird sich der junge Mann wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle strafrechtlich verantworten müssen. Zum anderen könnte ihm darüber hinaus eine Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt werden. Das hängt allerdings vom Ergebnis der Blutentnahme ab: Entscheidend ist, ob bei dem 22-Jährigen die 0,3-Promille-Grenze greift.
Nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion war eine 56-Jährige mit ihrem Mazda auf der Joseph-Fraunhofer-Straße in nördlicher Richtung unterwegs, während kurz nach der Ampel-Kreuzung mit der Weiherer Straße der 22-Jährige mit seinem Citroen vom Parkplatz eines Einkaufsmarkts aus nach links auf die Joseph-Fraunhofer einfahren wollte. Der junge Mann habe dabei den anfahrenden Mazda übersehen. Obwohl die Frau noch stark abgebremst habe, sei es zum Zusammenstoß der beiden Autos gekommen.
Wenngleich bei dem Unfall laut Mitteilung der Polizei ein Sachschaden in Höhe von zirka 1300 Euro entstanden war, fuhr der 22-Jährige einfach weiter – und zwar zum Parkplatz eines anderen Einkaufsmarkts. Die 56-Jährige sei ihm allerdings gefolgt und habe außerdem die Polizei verständigt. Die angerückten Gesetzeshüter stellten dann auch Alkohol-Geruch bei dem jungen Mann fest. Ein Test habe einen Wert von 0,3 Promille ergeben, wurde heute gemeldet – also genau im Grenzbereich.
Wie mehrfach berichtet, droht bereits ab einem Wert von 0,3 Promille Ärger, wenn es zu einem Unfall oder zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Der 22-Jährige musste sich einer Blutentnahme unterziehen. "Da er in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde die Staatsanwaltschaft verständigt", so ein Polizei-Sprecher. Letztlich sei der junge Mann auf deren Weisung wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der Unfall war gegen 16.15 Uhr passiert.