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Polizei weist aus aktuellem Anlass einmal mehr auf die Pflichten hin, die man nach einem Wildunfall hat.

(ty) Aus aktuellem Anlass weist die Polizei einmal mehr ausdrücklich auf die Pflichten hin, die ein Verkehrsteilnehmer nach einem Wildunfall hat. Ein Unbekannter, gegen den jetzt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wird, ließ gestern Abend auf der B16 bei Geisenfeld-Ilmendorf nach einer Kollision ein totes Reh einfach liegen. Ein 39-Jähriger aus dem Kreis Kelheim fuhr dann über den Kadaver, wobei sein Skoda demoliert wurde.

 

Der zweite Unfall ereignete sich gegen 21.45 Uhr auf der Bundesstraße 16 in Fahrtrichtung Regensburg, ungefähr 100 Meter vor der Anschlussstelle zum Gewerbegebiet Ilmendorf. Dort hatte es nach Angaben der Geisenfelder Polizeiinspektion zuvor einen Wildunfall gegeben, nachdem der noch unbekannte Verkehrsteilnehmer einfach weiter gefahren war, ohne sich um das auf der Straße verendete Tier zu kümmern. "Rechtlich bedeutet dies, dass er durch sein Fehlverhalten ein Hindernis auf der B16 bereitet hat", erklärt dazu ein Polizei-Sprecher.

 

Ein 39-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim habe dieses Hindernis dann zu spät erkannt: Er sei mit seinem Skoda-Fabia über das auf der Fahrbahn liegende, tote Reh gefahren. Dabei sei an dem Skoda ein Schaden am Unterboden, an der Lenkung und an der Spur-Einstellung entstanden, der heute auf insgesamt ungefähr 3000 Euro beziffert wurde. Gegen den Unbekannten werde nun strafrechtlich wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Hinweise etwaiger Zeugen erbitten die Geisenfelder Beamten unter der Rufnummer (0 84 52) 72 00.

 

Die Geisenfelder Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um vor Augen zu führen, was passieren kann, wenn man nach einem Wildunfall achtlos weiterfährt. Zusammenfassend werden die Pflichten, die ein Verkehrsteilnehmer nach einem Wildunfall hat, von den Gesetzeshütern wie folgt formuliert: 

  • Sicherung der Unfallstelle
  • Nach Möglichkeit Beseitigen des toten Rehs von der Straße
  • Verständigung der Polizei (dort gibt es auch die Wildunfall-Bescheinigung für die Kfz-Versicherung), die den Jagdpächter informiert

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