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Gewerkschaft rät den Betroffenen, ihren Lohnzettel zu prüfen und sich gegebenenfalls noch bis Ende Juli rückwirkend ihre Ansprüche zu sichern.

(ty) "Frühes Aufstehen, Hitze am Backofen, Stress an der Ladentheke: Wer eine Ausbildung in der Bäckerei macht, darf nicht aus Zucker sein", heißt es von der Gewerkschaft "Nahrung, Genuss, Gaststätten" (NGG). Doch ein Großteil der rund 40 Bäcker-Azubis im Landkreis Pfaffenhofen könne sich jetzt über einen kräftigen Lohn- Nachschlag freuen. Rückwirkend ab September vergangenen Jahres seien die Ausbildungs-Vergütungen in der Branche gestiegen. "Damit können Azubis bis zu 650 Euro nachträglich bekommen", wie die NGG erklärt. Doch angehende Bäcker und Fachverkäufer müssten sich beeilen: "Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen."

Zum Hintergrund erläutert die Gewerkschaft: Das Bundesarbeitsministerium habe die Ausbildungs-Vergütungen im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemein-verbindlich erklärt. "Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebunden ist", erklärt Rainer Reißfelder von der NGG Oberpfalz. "Die Differenz muss der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirkend zahlen." Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr könne das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen, so Reißfelder.

Seit September liegen laut NGG die Ausbildungs-Vergütungen im Bäcker-Handwerk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September dieses Jahres steigen die Azubi-Vergütungen erneut – auf dann 615, 700 und 820 Euro. Die NGG rät jetzt allen Auszubildenden in der Region, den letzten Lohnzettel zu prüfen. "Eine Nachzahlung wird fällig, wenn in den letzten zehn Monaten weniger gezahlt wurde", so Reißfelder. "Wer leer ausgegangen ist, sollte sich unbedingt an die Gewerkschaft wenden." Für Mitglieder könne die NGG das fehlende Geld einfordern – notfalls vor Gericht.


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