Nach dem Vorfall am Samstagnachmittag bitten die Ermittler um Hinweise zu dem bislang nicht identifizierten Mann.
(ty) Nach einem Vorfall am vergangenen Wochenende in Ingolstadt ermittelt die Kripo wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Ein bislang nicht identifizierter Mann soll einer Zwölfjährigen mit geöffneter Hose und sichtbarem Geschlechtsteil gegenübergetreten sein. Der Unbekannte soll das Mädchen dabei auch angesprochen haben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen und bittet um Hinweise.
Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord heute mitteilte, sei die Zwölfjährige am Samstagnachmittag von dem unbekannten Mann angesprochen worden. Das Mädchen sei gegen 17 Uhr mit seinem Hund auf der Peisserstraße ortsauswärts in Richtung Auwaldsee spazieren gegangen. Auf Höhe der letzten Häuser sei dem Kind ein etwa 45 Jahre alter Mann mit geöffneter Hose und sichtbarem Geschlechtsteil entgegengekommen. Als der Mann an der Zwölfjährigen vorbeigegangen sei, habe er sie angesprochen und ihr ein Kompliment gemacht.
Die Kriminalpolizei hat mittlerweile die Ermittlungen in dem Fall übernommen und sucht nach dem Täter, der wie folgt beschrieben wird: männlich, zirka 45 Jahre alt, etwa 175 Zentimeter groß, schlanke Figur, kurze graue Haare, auffällig schmale Lippen. Zum Zeitpunkt der Tat sei er mit einem türkis-blauen T-Shirt und einer kurzen dunkelblauen Hose bekleidet gewesen, außerdem habe er eine Sonnenbrille getragen. Hinweise nimmt die Kripo Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43 -0 entgegen.
Zum Hintergrund: Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.