Verstärkte Polizei-Kontrollen zur Wiesn-Zeit brachten zahlreiche Alkohol- und Drogenfahrten ans Licht.
(ty) Wie im Vorfeld unmissverständlich angekündigt, haben die Gesetzeshüter von den Dienststellen im Zuständigkeits-Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord, zu dem auch der Landkreis Pfaffenhofen gehört, während der Zeit des Münchner Oktoberfestes verstärkt Verkehrs-Kontrollen durchgeführt, um den von Alkoholfahrten ausgehenden Gefahren entgegenzuwirken. Heute wurde die Bilanz dieser Schwerpunkt-Kontrollen in der Region veröffentlicht – und die fällt durchaus schockierend aus.
Wie ein Polizei-Sprecher berichtet, hatten insgesamt 79 Personen so tief ins Glas geschaut, dass sie mit Alkoholwerten von 1,1 Promille oder mehr unterwegs waren. Die Folgen ihres Handelns seien eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und der Verlust der Fahrerlaubnis.
Größtenteils, nämlich in 71 Fällen, seien die Führerscheine noch an Ort und Stelle einkassiert worden. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Mit dem Strafverfahren ist in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden.
Die Beamten kontrollierten nach eigenen Angaben im Zuständigkeits-Gebiet des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord während der diesjährigen Wiesn-Zeit insgesamt 9574 Fahrerinnen und Fahrer. Bei etwas mehr als einem Drittel der Kontrollierten sei dabei ein Alko-Test durchgeführt worden.
Ergebnis: 224 Fahrer seien unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen unterwegs gewesen. Alkoholwerte zwischen 0,5 und 1,09 Promille seien bei 101 Verkehrsteilnehmern festgestellt worden, auf die jetzt eine Geldbuße in Höhe von mindestens 500 Euro sowie ein Fahrverbot von wenigstens einem Monat zukomme.
Die Kontrollen entlarvten außerdem 42 Drogen-Fahrten. Unterm Strich stehen ferner 20 Verkehrsunfälle zu Buche, die unter Alkohol-Einfluss geschehen sind.
Erfreulich war dagegen aus Sicht der Polizei, dass im gesamten Zeitraum lediglich zwei Fahranfänger aufgefallen sind, die gegen das absolute Alkoholverbot verstoßen haben, das unter 21 Jahren beziehungsweise innerhalb der zweijährigen Probezeit gilt.
Glück hatten indes 38 alkoholisierte Personen, die von den Gesetzeshütern noch vor dem jeweiligen Fahrtantritt kontrollierten worden sind – so wurde jeweils eine Alkoholfahrt verhindert.