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Nach dem Unfall bei Ingolstadt blüht einem 35-Jährigen massiver Ärger. Den Pkw seiner Freundin benutzte er ohne deren Erlaubnis.

(ty) Auf umfangreichen strafrechtlichen Ärger muss sich ein 35-Jähriger einstellen, der am gestrigen Vormittag auf der Autobahn A9 bei Ingolstadt in Fahrtrichtung Süden einen schadensträchtigen Unfall gebaut hat. Wie sich herausstellte, hatte der Mann aus Frankfurt am Main nicht nur stockbesoffen am Steuer gesessen, sondern war auch gar nicht im Besitz eines Führerscheins. Außerdem soll er ohne deren Einverständnis mit dem Pkw seiner Freundin unterwegs gewesen sein, der nun massiv demoliert ist.

Mit dem Renault der Lebensgefährtin hatte sich der Frankfurter laut den Erkenntnissen der Verkehrspolizei von zu Hause aus auf den Weg nach München gemacht. Den Beamten habe er nach dem Crash erklärt, sowohl am Tag zuvor als auch während der Fahrt noch Bier getrunken zu haben. Gegen 9.30 Uhr sei er mit zirka 140 Kilometern pro Stunde auf der rechten Spur unterwegs gewesen, als er kurz vor der Anschlussstelle Ingolstadt-Nord den vor ihm langsamer fahrenden VW-Golf einer 46-Jährigen aus Amsterdam zu spät erkannt habe.

Daraufhin sei der 35-Jährige mit dem Renault nach links ausgewichen und dabei ins Schleudern geraten. Der Pkw prallte laut Schilderung der Ingolstädter Verkehrspolizei zunächst in die rechte sowie anschließend gegen die linke Leitplanke. Zu einer Kollision mit anderen Autos sei es zum Glück nicht gekommen. Der Renault sei nach dem Unfall-Geschehen nicht mehr fahrbereit gewesen, musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird von den Gesetzeshütern auf ungefähr 25 000 Euro beziffert. 

Da bei dem 35-jährigen Alkohol-Geruch festgestellt worden sei, erfolgte ein Test: Dieser habe 2,18 Promille ergeben. Daraufhin folgte eine Blutentnahme. "Die Sicherstellung eines Führerscheines war nicht möglich, da der 35-jährige unterwegs war, ohne einen solchen zu besitzen", so ein Polizei-Sprecher. Dem Beschuldigten stehen nun Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis bevor. Ein weiteres Strafverfahren – wegen des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs – komme hinzu, weil der Mann den Pkw seiner Freundin ohne deren Einverständnis benutzt habe.


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