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34-Jährige soll heute Nacht im Streit ihren Lebenspartner (27) mit einem Küchenmesser umgebracht haben. 

(ty) Im Nachbar-Landkreis Dachau ist in der Nacht zum heutigen Sonntag ein Beziehungs-Streit in einer Wohnung offenbar völlig aus dem Ruder gelaufen. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord mitteilt, war in Petershausen eine 34-Jährige mit ihrem 27-jährigen Lebensgefährten aneinandergeraten. Die Frau soll letztlich mit einem Messer auf den Mann eingestochen haben. Der 27-Jährige starb noch vor Ort. Die Beschuldigte wurde festgenommen und muss vor den Haftrichter. Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts auf ein Tötungsdelikt.

Wie aus einem am späten Vormittag aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord veröffentlichten Bericht zu dem Fall hervorgeht, waren heute Nacht gegen 0.45 Uhr die nun beschuldigte 34-Jährige sowie ihr Partner in deren gemeinsamer Wohnung in einen Streit geraten. Wieso es allerdings überhaupt zu dem Zoff gekommen war, das sei derzeit noch unklar. Im Verlauf des Streits habe die Frau mit einem Messer auf ihren 27-jährigen Lebensgefährten eingestochen. Für den Mann kam offenbar jede Hilfe zu spät.

Sofort eingeleitete Reanimations-Maßnahmen der kurz darauf eingetroffenen Rettungskräfte seien ohne Erfolg geblieben, meldet die Polizei: "Der Mann verstarb vor Ort." Angerückte Einsatzkräfte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Dachau nahmen die tatverdächtige Frau vorläufig fest. In Absprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II habe das Fachkommissariat der Kripo aus Fürstenfeldbruck noch in der Nacht die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts übernommen.

"Derzeit führt die Kriminalpolizei umfangreiche Spurensicherungs-Maßnahmen am Tatort durch, um den genauen Ablauf des Geschehens zu rekonstruieren", wurde gegen 11.30 Uhr aus dem Polizeipräsidium erklärt. Die Tatwaffe sei von der Polizei sichergestellt worden: Den Angaben zufolge handelt es sich dabei um ein Küchenmesser. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II werde die Beschuldigte wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.


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