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37-Jähriger musste mit Güterschiff ausweichen, damit es nicht zur Kollision kommt, und rammte das Ufer. 58-Jährigem wurde die Weiterfahrt untersagt.

(ty) Auf dem Main-Donau-Kanal ist es am gestrigen Abend bei Riedenburg (Landkreis Kelheim) fast zu einem Zusammenstoß zweier Güterschiffe gekommen. Ein 37-Jähriger wich mit seinem Schiff aus und rammte dabei das Ufer, um nicht mit dem entgegenkommenden Güterschiff zu kollidieren, das von einem alkoholisierten 58-jährigen Ungarn gesteuert wurde. Dem mutmaßlich berauschten Kapitän wurde erst einmal die Weiterfahrt verboten, ihm blüht außerdem ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs. Aber der Reihe nach.

Der 37-jährige deutsche Schiffsführer, der mit einem deutschen Gütermotorschiff in Richtung des Kelheimer Hafens unterwegs war, meldete der zuständigen Wasserschutzpolizei in Beilngries am gestrigen Abend gegen 18.30 Uhr über die Schleuse, dass es kurz nach Riedenburg zu einem Beinahe-Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden – ebenfalls unter deutscher Flagge fahrenden Gütermotorschiff – gekommen sei. Er habe, so berichtet die Polizei weiter, ausweichen müssen, um eine Havarie zu vermeiden. Bei dem Manöver habe sein Schiff allerdings die aus seiner Sicht rechte Ufer-Befestigung touchiert.

"Auf Anrufe über den Schiff-Schiff-Funkkanal reagierte der 58-jährige ungarische Schiffsführer des entgegenkommenden Gütermotorschiffs sehr aufgebracht", teilte die Beilngrieser Wasserschutzpolizei heute mit. Bei der anschließenden Kontrolle des ungarischen Kapitäns an der Schleuse Riedenburg sei dann von den Gesetzeshütern "deutlicher Alkohol-Geruch" bei dem Mann wahrgenommen worden. Der 58-Jährige musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und eine finanzielle Sicherheitsleistung bezahlen.

Außerdem sei dem unter Alkohol-Einfluss stehenden Schiffsführers erst einmal ein Weiterfahr-Verbot erteilt worden, das schließlich am heutigen Dienstag – nach einem erfolgten Alkoholtest – wieder aufgehoben worden sei. "Ob an der Ufer-Befestigung ein Schaden entstanden ist, wird durch die Wasserstraßen- und Schifffahrts-Verwaltung noch geprüft", teilte die Wasserschutzpolizei mit. Damit bleibt die Höhe des Schadens, der bei dem Zwischenfall entstanden ist, vorerst unklar.

Denn auch die genauere Höhe des Sachschadens an den beteiligten Schiffen – die nach Angaben der Polizei letztlich beide mit dem Ufer kollidiert waren – steht aktuell noch nicht fest. Fest steht dagegen, so heißt es im Bericht der Wasserschutzpolizei: "Gegen den ungarischen Schiffsführer wurde ein Verfahren wegen der Gefährdung des Schiffsverkehrs aufgrund Alkohol-Einfluss (§ 315a StGB) und wegen schifffahrts-rechtlicher Verstöße eingeleitet."


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