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Wer sich um eine Zahlung aus dem Härtefall-Fonds der bayerischen Regierung bewerben will, der sollte jetzt keine Zeit mehr verlieren.

(ty) Wer noch keine Rückerstattung für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbau-Beiträge (kurz:"Strabs") beantragt hat, der sollte jetzt keine Zeit mehr verstreichen lassen. Darauf weist der Landtags-Abgeordneter Karl Straub aus Wolnzach in einer aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich hin. Denn zum Ende dieses Jahres endet diesbezüglich eine wichtige Frist.

"Alle, die sich um eine Zahlung aus dem Härtefall-Fonds der bayerischen Staatsregierung bewerben möchten, müssen ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2019 auf den Weg bringen", erklärt Straub: "Denn nur Anträge, die rechtzeitig bei der Härtefall-Kommission eingehen, können berücksichtigt werden." Einen Härteausgleich können, so wird erklärt, Grundstücks-Eigentümer und private Unternehmen beantragen, die im Zeitraum von 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 zu Straßenausbau-Beiträgen herangezogen wurden.

Sie müssen den Angaben zufolge nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil. "Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommens-Obergrenze von 100 000 Euro, bei Zusammen-Veranlagten von 200 000 Euro", heißt es aus Straubs Abgeordneten-Büro.

Weitere Informationen sowie das Antrags-Formular findet man im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de. Die Härtefall-Kommission bearbeite die Anträge nicht nach der Reihenfolge des Eingangs, sondern ausschließlich nach Härtefall-Kriterien.


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