Das Landeskriminalamt warnt eindringlich vor dem Umgang mit nicht geprüften oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern.
(ty) Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) warnt eindringlich vor dem Umgang mit nicht geprüfter Pyrotechnik. Es komme immer wieder zu schweren gesundheitlichen Folgen durch Unfälle mit illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen seien Bußgelder von bis zu 50 000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. "Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerksraketen und Böllern möglichst einzudämmen", so das LKA.
Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechnik komme es immer wieder zu gesundheitlichen Schäden. Doch auch der leichtsinnige und oft unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln allgemein führe leider immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden. "Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt", meldet das LKA. "In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzungen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen."
Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die in Deutschland handelsüblichen pyrotechnischen Gegenstände für Silvester sind laut LKA in die Kategorie 2 eingestuft und frei ab 18 Jahren.
Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 – zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen – darf von Personen ab zwölf Jahren erworben werden. Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk) sei ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstoff-rechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, auch wenn diese Pyrotechnik auf den freien Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich sei. "Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie-3-Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe", betont das LKA. Mittelfeuerwerk (Kategorie 3) sei zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
"Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder dem Internet ist, dass die Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse in der Regel unklar sind, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann", warnt das Landeskriminalamt.
Sie entsprächen nicht den hiesigen Sicherheits-Standards – unter anderem bestehe die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. "Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung und mehr Inhalt eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper."
Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stelle in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoff-Gesetz dar. Bußgelder bis zu 50 000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, seien hier möglich. Daher sollte man laut LKA beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung (zum Beispiel 0589-F2-1254) achten. Diese müsse auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
In diesem Jahr kann man Feuerwerk laut LKA-Mitteilung im Zeitraum von 28. Dezember bis 31. Dezember kaufen. "Beachten Sie, dass Feuerwerk nur am 31.12.2019 und am 01.01.2020 abgebrannt werden darf", so das Landeskriminalamt.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät das Landeskriminalamt:
- Benutzen Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper!
- Versuchen Sie niemals, Feuerwerk selbst zu basteln!
- Lesen und halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen!
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien!
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrecht und sicher stehenden Behältern, z. B. leeren Flaschen im Getränkekasten, ab!
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut!
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand!
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper nie in den Taschen Ihrer Kleidung auf!
- Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen streng verboten ist!