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Es geht um die Frage, ob eine Verwaltungs-Fachkraft immer wieder Gelder für sich abgezweigt hat. Wohnung und Arbeitsplatz wurden durchsucht, Bargeld sichergestellt.

(zel) Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei ermitteln seit einigen Wochen wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue gegen einen Mitarbeiter des Pfaffenhofener Landratsamts. Im Raum steht der Vorwurf, dass der Mann über einen längeren Zeitraum hinweg Gelder, die eigentlich für Asylbewerber gedacht waren, für sich abgezweigt haben soll. Dem Vernehmen nach soll es um eine sechsstellige Summe gehen. Die Wohnung und der Arbeitsplatz des – mittlerweile vom Dienst freigestellten – Beschuldigten wurden durchsucht, Bargeld wurde sichergestellt.

Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte man beim Pfaffenhofener Landratsamt, dass am 4. Dezember vergangenen Jahres ein Mitarbeiter der Kreisbehörde wegen kriminalpolizeilicher Ermittlungen vom Dienst freigestellt worden sei. "Der Mitarbeiter musste seinen Arbeitsplatz unverzüglich verlassen", so ein Sprecher. Bei dem Beschuldigten handelt es sich den Angaben zufolge um eine Verwaltungs-Fachkraft des Landkreises Pfaffenhofen. Das Beschäftigungs-Verhältnis bestehe seit dem 1. Januar 2016.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt und die beauftragte Kriminalpolizei Ingolstadt führen nach eigenen Angaben bereits seit Ende November vergangenen Jahres ein Ermittlungs-Verfahren gegen den Angestellten des Landratsamts. Es gehe um den Verdacht des Betruges und der Untreue, wurde auf Anfrage unserer Redaktion erklärt. "Es wird überprüft, ob der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum Leistungen für Asylbewerber, die nicht mehr dem Zuständigkeits-Bereich des Landratsamtes Pfaffenhofen unterfielen, zweckwidrig für sich verwendet hat", so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Die Ermittlungen seien damals aufgrund einer Anzeige des Pfaffenhofener Landratsamts aufgenommen worden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Oberbayern-Nord mit. Die Behörde hatte nach Informationen unserer Zeitung einen Hinweis von einem Geldinstitut erhalten. Wie genau der Beschuldigte vorgegangen sein soll, dazu gibt die Staatsanwaltschaft keine näheren Auskunft: Das Ergebnis der laufenden Ermittlungen bleibe abzuwarten, wurde heute auf Anfrage mitgeteilt.

Zur Sicherung von Beweismitteln beziehungsweise zur Gewinnung neuer Erkenntnisse sei Anfang Dezember ein richterlicher Durchsuchungs-Beschluss für die Wohnung und den Arbeitsplatz des Beschuldigten erwirkt sowie auch vollzogen worden, heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Zum Ergebnis teilte ein Sprecher mit: "Es wurden Unterlagen und elektronische Daten sichergestellt." Deren Auswertung durch das zuständige Kommissariat bei der Kriminalpolizei laufe. 

Das konkrete Ausmaß der im Raum stehenden Vorwürfe sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Hinter vorgehaltener Hand macht im Landratsamt die Runde, dass es um eine sechsstellige Euro-Summe gehen könnte. Offizielle Angaben dazu gibt es jedoch weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft. "Die Höhe des eventuell eingetretenen Schadens kann erst nach Abschluss der Ermittlungen festgestellt werden", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im Rahmen der genannten Durchsuchung sei Bargeld zur Vermögens-Abschöpfung sichergestellt worden. Derzeit würden weitere Finanzermittlungen durchgeführt. 

Der Beschuldigte war laut Polizei vorläufig festgenommen worden. Er sei aber "mangels vorliegender Haftgründe" wieder entlassen worden. "Dem Landratsamt Pfaffenhofen liegen derzeit keine Hinweise vor, dass weitere Personen beteiligt sein könnten", so ein Sprecher der Kreisbehörde auf Anfrage. Der beschuldigte und vom Dienst freigestellte Mitarbeiter hat sich nach Informationen unserer Zeitung mittlerweile sowohl bei Landrat Martin Wolf (CSU) als auch bei den Kollegen entschuldigt.

Vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Geschehnisse prüft man beim Landratsamt intensiv, "ob weitere Sicherheitsstufen bei der Abwicklung von Zahlungen eingebaut werden können", teilte die Behörde mit. Eine einfache Lösung sei allerdings "aktuell nicht in Sicht", so ein Sprecher. "Grundsätzlich ist die Auszahlung der Gelder auf dem Asyl-Sektor am Landratsamt Pfaffenhofen genauso geregelt, wie in vielen anderen bayerischen Kreisbehörden auch", lässt das Landratsamt verlauten. Und betont: "Alle kassenrechtlichen Sicherheits-Vorschriften sind eingehalten worden."


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