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Ihm war bereits 1987 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Seitdem wurde er mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

(ty) Am gestrigen Nachmittag, es war gegen 15.50 Uhr ist Polizeibeamten in München-Obergiesing ein Skoda-Lenker aufgefallen, der ohne auf den umliegenden Verkehr zu achten mit seinem Pkw in die Schwanseestraße eingefahren war. Wegen dieses Manövers musste nämlich laut Polizei der Fahrer des Streifenwagens stark abbremsen, um einen Crash zu verhindern. Daraufhin wurde das Auto zur Kontrolle gestoppt – und die brachte Bemerkenswertes ans Licht.

Schon beim Herantreten an das Fahrzeug stellten die Beamten fest, dass der Skoda-Lenker, ein 69-jähriger Münchner, nicht angeschnallt war und obendrein einen kleinen Hund ungesichert auf seinem Schoß hatte. Der Mann habe gegenüber den Beamten keinen Führerschein vorweisen können. Jedoch habe er angegeben, im Besitz eines tschechischen Führerscheins zu sein. Diesen habe er allerdings in das besagte Land geschickt, um ihn dort verlängern zu lassen. Obendrein lieferte er den Gesetzeshütern eine ziemlich eigenwillige Erklärung.

Das Münchner Polizeipräsidium berichtet: "Der 69-Jährige, der fest in München wohnt und in der Tschechien über keinen Wohnsitz verfügt, gab an, dass laut seiner Rechtsauffassung eine ausländische Fahrerlaubnis ausreiche, um in Deutschland unter den genannten Umständen ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen zu dürfen." Dem Mann war laut Angaben der Polizei bereits 1987 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Was ihn offensichtlich aber überhaupt nicht interessierte.

"Er ist seitdem mehrmals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt worden", heißt es von der Polizei. Zuletzt sei dies im September des vergangenen Jahres der Fall gewesen. Im Zuge der gestrigen Kontrolle sei dem 69-Jährigen freilich die Weiterfahrt untersagt worden. Die Fahrzeug-Schlüssel seien einem Angehörigen übergeben worden. Gegen den offenbar notorischen Schwarzfahrer wird nun erneut strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Zudem werde die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt unterrichtet.


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