Logo
Anzeige
Anzeige

Unfall bringt Strafverfahren wegen Verkehrs-Gefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstößen gegen Betäubungsmittel- und Sprengstoff-Gesetz.

(ty) Ein besoffener 30-Jähriger hat im Gemeinde-Bereich von Kranzberg mit seinem VW einen Crash gebaut und daraufhin selbst die Polizei verständigt. Als die Beamten anrückten, trank der Unfall-Fahrer gerade Alkohol. Die Gesetzeshüter stellten dann fest, dass der Mann fast 1,4 Promille intus hatte und nicht im Besitz eines Führerscheins ist – was Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Folge hat. Weitere Strafverfahren erwarten den Mann wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-Gesetz und das Sprengstoff-Gesetz. Aber der Reihe nach.

Der 30-jährige VW-Passat-Fahrer war am gestrigen Abend gegen 21.15 Uhr im Landkreis Freising auf der Flurstraße – von Kranzberg her kommend – in Richtung der A9-Überführung unterwegs, als es krachte. Kurz nachdem er das Kraftwerk passiert hatte, geriet der Wagen nach Angaben der Polizei ohne Fremdbeteiligung nach rechts von der Strecke ab und überfuhr ein Verkehrsschild. Das Schild sei auf der Gegenspur liegen geblieben und von einem entgegenkommenden Mercedes überfahren worden, der dabei beschädigt worden sei.

Als die Beamten von der Freisinger Polizeiinspektion vor Ort eintrafen, habe der 30-Jährige – er wohnt in Bergen auf Rügen – gerade aus einer Jack-Daniel's-Dose getrunken. Die Gesetzeshüter stellten laut heutiger Mitteilung fest, dass der VW-Lenker über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte und nach Alkohol roch. Ein Test habe "einen Wert von knapp 1,4 Promille ergeben", meldet die Polizei. Der VW-Lenker sei deshalb zur Blutentnahme ins Klinikum gebracht worden. Gegen ihn sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet worden.

Bei dem Unfall-Geschehen sei niemand verletzt worden. Der Mercedes sei noch fahrbereit gewesen, der Passat abgeschleppt worden. Der Gesamtschaden wurde auf zirka 2500 Euro beziffert. "Bei der nachträglichen Durchsuchung des Passat wurden ein Canabis-Stängel und ein nicht gekennzeichneter Feuerwerkskörper festgestellt", so die Polizei. Gegen den Passat-Fahrer seien deshalb weitere Strafverfahren – wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz und das Sprengstoff-Gesetzt – eingeleitet worden. "Auch erstaunlich" war aus Sicht der Beamten: "Die Polizei wurde von Passat-Fahrer zum Unfallort gerufen."


Anzeige
RSS feed