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Gesundheits-Ministerium Melanie Huml hat eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen.

(ty) Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml verstärkt im Kampf gegen die Corona-Pandemie den Schutz für die Menschen in Pflegeheimen. Sie betonte am gestrigen Freitag in München: "Für ältere und pflegebedürftige Menschen besteht eine besonders hohe Gefahr, an COVID-19 mit schwerem Verlauf zu erkranken. Deshalb gibt es ab dem heutien Samstag, 4. April, einen Aufnahmestopp für Pflege-Einrichtungen in Bayern, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern." Eine entsprechende Allgemeinverfügung habe man erlassen.

 

Die Ministerin erläuterte: "Eine Ausnahme gilt für Pflege-Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können." Voraussetzung sei, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimme.

Ferner seien Rückverlegungen von Bewohnern in ihre Einrichtung aus dem Krankenhaus nur dann erlaubt, wenn diese für 14 Tage isoliert werden könnten und die notwendige Schutzausrüstung vorhanden sei. Andernfalls müssten die Betroffenen für den Zeitraum von 14 Tagen in anderen Einrichtungen untergebracht werden, die zur pflegerischen Versorgung geeignet seien. Dies könnten zum Beispiel Reha-Einrichtungen sein, die Kurzzeitpflege anbieten.

Zur Unterstützung unter anderem von Pflege-Einrichtungen richte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) eine eigene Task-Force ein, die rund um die Uhr erreichbar sei, erklärte die Ministerin. "Sie berät auch die Behörden vor Ort bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie."

Sei eine Pflege-Einrichtung von Corona-Erkrankungen betroffen, müsse möglichst rasch entschieden werden, ob und gegebenenfalls welche Bewohner in Reha- oder andere geeignete Einrichtungen verlegt werden könnten. Bestehe der Verdacht, dass weitere Personen in der Einrichtung infiziert worden sein könnten, solle es umgehend Reihen-Testungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten geben.

Huml fügte hinzu: "Wir haben auch entschieden, dass Pflege-Einrichtungen unverzüglich gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt einen Pandemie-Beauftragten benennen müssen." Dieser Pandemie-Beauftragte sei "insbesondere für Fragen der Hygiene in der Einrichtung zuständig – und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für die Organisation von Quarantäne-Maßnahmen".

Die Ministerin verwies darauf, dass das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium bereits Anfang der Woche Handlungs-Anweisungen für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe entwickelt habe. "Bei dem Auftreten erster Anzeichen von Erkrankungsfällen ist schnelles und entschiedenes Handeln gefragt", betonte sie. "In den Handlungsanweisungen ist daher genau geregelt, was zu tun ist."

Allgemein-Verfügungen, Rechtsverordnungen und Handlungs-Anweisungen sind abrufbar unter diesem Link.

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