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251 bestätigte Infektionen, 156 Genesene, zehn Todesfälle. Kfz-Zulassungen ab Montag mit Termin wieder möglich. 

(ty) Auch im Kreis Neuburg-Schrobenhausen hat sich die Zahl der bestätigten Corona-Fälle leicht erhöht. Zum Stand heute, 13 Uhr, betrug die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf das neuartige Virus getestet worden sind, insgesamt 251 – das sind vier mehr als gestern Nachmittag. 156 der Infizierten gelten laut Landratsamt bereits als genesen. Zehn Landkreis-Bürger, die mit dem Virus infiziert waren, sind gestorben. Die Behörde teilte mit, dass ab Montag in Neuburg und Schrobenhausen wieder alle Kfz-Zulassungs-Vorgänge möglich seien – aber nur mit Termin. Dabei sowie auch bei Terminen im Landratsamt sei eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Zulassungsstellen in Neuburg an der Donau und Schrobenhausen stehen den Angaben zufolge ab 27. April wieder für alle Zulassungen zur Verfügung. Zum gesundheitlichen Schutz der Bürger sowie der Mitarbeiter seien aber Zulassungs-Vorgänge nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe möglich.

Termine könnten zu den üblichen Öffnungszeiten für die Zulassungs-Behörde Neuburg unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 41 9 und für die Zulassungsstelle in Schrobenhausen unter (0 84 31) 57 70 5 vereinbart werden. Online-Zulassungen seien selbstverständlich weiterhin möglich.

Ab Montag, 27. April, seien alle Bürger, die einen Termin im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wahrnehmen, dazu aufgefordert, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dabei sei auch ein Halstuch, ein Schal oder ein ähnlicher Behelf ausreichend. "Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist im Landratsamt damit verpflichtend", wird klargestellt.

Am Eingang des Landratsamts sei zur Sicherstellung dieses Vorgehens eine Eingangs-Schleuse eingerichtet. "Es werden nur Personen eingelassen, die einen bestätigten Termin vorweisen können und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen", betonte eine Sprecherin. Man baute auf das Verständnis der Bürger, da die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Schutz der Mitarbeiter und damit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung diene.

Im Landratsamt gelte weiterhin eingeschränkter Publikumsverkehr. "Die Bürger werden gebeten, nur für unaufschiebbare Erledigungen und nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung ins Amt zu kommen." Weitere Anliegen seien soweit wie möglich per Telefon oder E-Mail mit den Mitarbeitern abzuklären. Falls der Besuch des Landratsamts unumgänglich sei, müsse dafür vorab ein Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. "Da Menschen-Ansammlungen zu vermeiden sind, kann immer nur eine Person zu ihrem jeweiligen Anliegen vorsprechen." Die Telefonnummern der jeweiligen Bereiche sind unter www.neuburg-schrobenhausen.de zu finden.

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