Logo
Anzeige
Anzeige

Hinweise zum Anlegen, Tragen und Reinigen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Zusätzlich sollte der Mindest-Abstand eingehalten werden.

(ty) Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, die ab dem morgigen Montag geltende Masken-Pflicht im Freistaat konsequent zu befolgen. "Bayern hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie schon Fortschritte erzielt. Es ist aber weiterhin wichtig, sich und andere vor einer Infektion zu schützen", sagte sie heute. "Deshalb sollte jeder darauf achten, dass er zum Beispiel in Supermärkten und Geschäften sowie in Bus und Bahn eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt." Die so genannte Masken-Pflicht gilt ab 27. April für Personen ab sechs Jahren beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Das Ministerium gibt einige Tipps zum richtigen Verwenden der Masken.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums ab dem morgigen Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die – wie zum Beispiel Supermärkte – bereits vorher geöffnet haben durften. Ab morgen dürfen zudem alle Einzelhandels-Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten.

Huml unterstrich: "Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht". Die bayerische Staatsregierung arbeite intensiv daran, noch mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen. "Außerdem treiben wir die Schaffung von zusätzlichen Produktions-Kapazitäten in Bayern in Kooperation mit den bayerischen Unternehmen weiter voran", so die Ministerin. Bislang seien nach Angaben des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LKL) rund 25 Millionen Masken im Freistaat ausgeliefert worden.

 

Für die Erfüllung der Masken-Pflicht reiche eine Alltagsmaske. Die Ministerin erläuterte dazu: "Es sollte aber zusätzlich darauf geachtet werden, möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem gelten weiter die üblichen Hygiene-Regeln."

Tipps zum Verwenden der Masken:

"Einfache Mund-Nasen-Bedeckungen bestehen aus handelsüblichen Stoffen und können daher selbst genäht oder auch gekauft werden", erklärt das Gesundheits-Ministerium. "Der Stoff sollte möglichst dicht sein und aus 100 Prozent Baumwolle bestehen." Ferner sei darauf zu achten, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug sei, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken, und dass sie an den Rändern möglichst eng anliege. Wenn ein Schal diese Bedingungen erfülle, könne dieser auch verwendet werden. Andere Materialien, wie zum Beispiel Staubsaug-Beutel oder Karton, seien nicht geeignet.

"Alltags-Masken kann man, abhängig von der körperlichen Aktivität, maximal drei bis vier Stunden tragen", heißt es weiter. "Bei Durchfeuchtung sollten sie allerdings sofort gewechselt werden." Vor einer erneuten Benutzung müsse die Alltags-Maske bei 60 bis 90 Grad mit ausreichend Waschmittel gewaschen sowie anschließend vollständig getrocknet werden. Zusätzlich trage das anschließende Bügeln der Maske bei mindestens 165 Grad (höchste Stufe) zur Desinfektion bei.

Beim Anziehen einer Maske sei darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert werde. "Daher sollten die Hände vorher gründlich mit Seife gewaschen werden." Die Alltags-Maske müsse richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

Die Alltags-Maske dürfe während des Tragens nicht zurecht gezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Beim Ablegen der Maske sei darauf zu achten, dass die Außenseite der Maske nicht berührt werde, da diese Erreger enthalten könne. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene-Regeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife). "Die Masken sollten nach dem Abnehmen trocken an der Luft aufbewahrt und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der Innenseite der Alltags-Maske, aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden."

Antworten des LGL auf weitere Fragen in diesem Zusammenhang, zum Beispiel zu Mund-Nasen-Schutz und Desinfektion, finden Sie hier.

 

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


Anzeige
RSS feed