Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung tritt in Kraft: Mehr Schutz für Radler, höhere Bußgelder möglich. Ein Überblick.
(ty) Mehr Sichtbarkeit und Schutz für Pedalritter: Kernstück der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die am morgigen Dienstag in Kraft tritt, sind neue Regeln, die vor allem die Sicherheit von Fahrrad-Fahrern im Straßenverkehr erhöhen sollen. So muss etwa künftig beim Überholen von Fußgängern und Radlern zwingend ein Abstand von 1,5 Metern, außerorts sogar von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zukünftig beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Nachfolgend die wichtigsten Infos in der Zusammenfassung.
"Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", erklärt der zuständige Bundesminister Andreas Scheuer. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert."
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann erhofft sich davon weniger Fahrrad-Unfälle: "Wir müssen Radfahrer noch besser schützen. Denn als Radfahrer wird man bei einem Unfall sehr schnell sehr schwer verletzt", sagt er. Seinen Worten zufolge stieg die Zahl der Radl-Unfälle und der verunglückten Radfahrer auf den Straßen im Freistaat in den vergangenen zehn Jahren jeweils um gut 40 Prozent.
Die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ergänzt: "Mit den neuen Regelungen sorgen wir nicht nur für mehr Sicherheit auf den Straßen, wir machen das Radfahren auch deutlich attraktiver." Parkverbots-Strecken vor Kreuzungen mit baulich angelegten Radwegen würden verlängert, um die Sichtachsen zu vergrößern. Zudem gebe es nun die Möglichkeit, Fahrrad-Zonen einzurichten. Die Anordnung orientiere sich an den Regeln für Fahrradstraßen und ersetze dort, wo es örtlich zur Förderung des Radverkehrs geboten sei, die Tempo-30-Zonen.
Neben den sicherheits-relevanten Änderungen sollen zahlreiche Neuerungen das Radfahren erleichtern. So dürfen Radfahrende auch nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, Personen auf Fahrrädern transportiert werden, wenn die Räder hierfür entsprechend geeignet sind – das geht auf eine bayerische Initiative zurück. Auch bei den anderen neu eingeführten Verkehrszeichen und Markierungen steht der Radverkehr im Mittelpunkt. So wird beispielsweise der Grünpfeil nur für den Radverkehr, der sich in einer Testphase bereits bewährt hat, nun eingeführt.
Eigene Verkehrszeichen wird es künftig für das Verbot des Überholens von Fahrrädern durch mehrspurige Fahrzeuge und für Radschnellwege geben. So genannte Haifisch-Zähne, also Fahrbahn-Markierungen mit drei Spitzen, sollen die Vorfahrt von Radfahrenden auf Radschnellwegen markieren. Außerdem können Radwege künftig zur besseren Sichtbarkeit mit einer weißen Randmarkierung versehen werden.
Verbesserungen beinhaltet die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung aber nicht nur für Radler. Mit wichtigen Neuerungen wird auch auf die wachsende Bedeutung von Carsharing-Angeboten reagiert. So können solche Fahrzeuge künftig von der Zahlung von Parkgebühren befreit werden und spezielle Carsharing-Parkplätze ausgewiesen werden. Ministerin Schreyer betont dazu: "Mir ist wichtig, dass die Bürger die freie Wahl des Verkehrsmittels haben. Dafür muss das Angebot an unterschiedlichen Verkehrsmitteln aber möglichst attraktiv sein. Mit den Neuerungen beim Radverkehr und beim Carsharing leisten wir hierfür einen wichtigen Beitrag."
Die neuen Regelungen gehen mit einer Anpassung des Bußgeld-Katalogs einher. Insbesondere bei Verstößen, die die Sicherheit von Radfahrenden gefährden, können künftig höhere Bußgelder erhoben werden. Dazu zählen beispielsweise die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Rechts-Abbiegen, das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, deren vorschriftswidrige Benutzung oder auch das unerlaubte Parken in zweiter Reihe.
Weitere offizielle Informationen zu den neuen Regelungen, zu den künftigen Bußgeldern und zu neuen Verkehrszeichen finden Sie hier.