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Es handle sich um ein "einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft"

(ty) Audi gewährt seinen Kunden eine Verlängerung der Neuwagen- und Anschluss-Garantie. "Die Maßnahme wird kurzfristig in zahlreichen Märkten auf der ganzen Welt eingeführt, da es vielen Kunden vor dem Hintergrund der Corona-Krise nicht möglich war oder ist, Audi-Vertrags-Werkstätten aufzusuchen und ihre Garantie-Ansprüche wahrzunehmen", teilte der Ingolstädter Autobauer heute mit. Die Laufleistungs-Begrenzung der Audi-Anschluss-Garantie bleibe im Zuge der Garantie-Verlängerung bestehen.

Die Verlängerung gelte weltweit für alle in Europa, Brasilien, Mexiko und Indien produzierten Fahrzeuge, deren Neuwagen- beziehungsweise Audi-Anschluss-Garantie heuer im Zeitraum zwischen 1. März und 31. Mai auslaufe beziehungsweise ausgelaufen sei. "Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschluss-Garantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020", heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Konzerns.

 

"Wir möchten unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten entgegenkommen und mehr Spielraum geben, um benötigte Werkstatt-Besuche zu organisieren", erklärt Horst Hanschur, Leiter "Retail Business Development und Customer Services" bei Audi. "Viele unserer Audi-Partner weltweit haben noch geschlossen oder öffnen gerade erst wieder ihre Türen. Daher packen wir jetzt gemeinsam an vielen Stellhebeln an, um unseren Kunden dennoch ein Premium-Erlebnis mit unserer Marke zu ermöglichen und die Zukunft unserer Handels-Betriebe zu sichern."

Die Laufleistungs-Begrenzung der Audi-Anschluss-Garantie bleibe im Zuge der Garantie-Verlängerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagen-Garantie mit Laufleistungs-Begrenzung vergeben worden sei, bleibe diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagen-Garantie mit dem Beginn der Audi-Anschluss-Garantie überschneiden, werde der Start der Anschluss-Garantie kostenlos um drei Monate nach hinten geschoben. "Bei diesen Maßnahmen handelt es sich aufgrund der Umstände durch Covid-19 um ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft", betont das Unternehmen.

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