Bayerns Gesundheits-Ministerin Melanie Huml betont: Erleichterungen kann es nur mit entsprechenden Schutz-Maßnahmen geben.
(ty) Die bayerische Gesundheits- und Pflege-Ministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, bei den ab dem morgigen Samstag möglichen Besuchen in Alten- und Pflegeheimen auf den Infektions-Schutz zu achten. Sie betonte heute in München: "Es ist wichtig, dass sich insbesondere Familien-Mitglieder nun wieder sehen können und am Muttertag weniger einsam sind. Denn die Gefahr einer sozialen Isolation darf nicht unterschätzt werden." Vor dem Hintergrund der Corona-Krise waren zuletzt unter anderem Besuche in Senioren- und Pflege-Einrichtungen so gut wie nicht möglich.
"Klar ist aber", unterstrich die Ministerin angesichts der Lockerungen: Es müsse weiter auf den Schutz vor einer Infektion geachtet werden. "Deshalb haben wir festgelegt, dass bei einem Besuch in Pflege- und Altenheimen strenge Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden müssen. Dazu gehört die Einhaltung des Mindest-Abstandes von 1,5 Metern. Außerdem gilt sowohl für die Besucher als auch für die Besuchten eine Masken-Pflicht." Um Infektionen möglichst zu vermeiden, dürfe zudem nicht mehr als ein Familien-Mitglied pro Bewohner zur selben Zeit zu Besuch sein.
Erlaubt sei ferner der Besuch einer registrierten Kontakt-Person, die nicht zur Familie gehöre – allerdings dann zu einer anderen Besuchszeit, die vorher mit der Einrichtung vereinbart beziehungsweise durch die Einrichtung festgelegt werde. Die Ministerin unterstrich: "Klar ist: Erleichterungen kann es nur mit entsprechenden Schutz-Maßnahmen geben. Die Einrichtungen müssen daher Schutz- und Hygiene-Konzepte erstellen – zum Beispiel zum kontrollierten Zugang, zu Besuchs-Zonen und Besucher-Räumen."
Die von der bayerischen Regierung beschlossenen Erleichterungen beim Besuchs-Verbot gelten in Krankenhäusern und stationären Pflege-Einrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Senioren-Residenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Wichtig sei dabei auch die Einschätzung vor Ort. Ferner könne die zuständige Kreisverwaltungs-Behörde im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, soweit es aus infektionsschutz-rechtlicher Sicht erforderlich sei.
Huml betonte: "Das konsequente und verantwortungsvolle Handeln unserer Bürgerinnen und Bürger hat dazu beigetragen, dass wir bislang von Tag zu Tag Erfolge sehen konnten. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheits-Systems in Bayern."
Zu den beschlossenen Lockerungen lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht: Deutliche Lockerungen bei Corona-Beschränkungen in Bayern beschlossen.
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