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Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätze ab dem Pfingst-Wochenende wieder für Urlauber offen. Alle Änderungen im Überblick.

(ty) In der Sitzung des bayerischen Ministerrats sind gestern weitere deutliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen worden. Sie betreffen die Kinderbetreuung, Alten- und Pflegeheime sowie Behinderten-Einrichtungen. Außerdem kam man überein, dass Beherbergungs-Betriebe – wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Campingplätze – bei strikter Wahrung der Hygiene-Vorschriften ab dem Pfingst-Wochenende wieder für Urlauber offen stehen. Zugleich sollen Freizeit-Einrichtungen im Außenbereich – wie Freizeitparks – ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Ferner sollen Busreisen, Seilbahnen, die Fluss- und Seen-Schifffahrt sowie der touristische Bahnverkehr wieder starten. Auch Sehenswürdigkeiten öffnen bald wieder. Nachfolgend die Beschlüsse aus der Kabinett-Sitzung im Detail.

Kinderbetreuung

Die bayerische Regierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab Montag, 25. Mai, schrittweise aus. "Um Vorschulkindern einen Abschluss ihrer Kindergartenzeit zu ermöglichen, haben sie und ihre Geschwisterkinder, die dieselbe Einrichtung besuchen, dann wieder Zugang zur Kita", erklärt die bayerische Staatskanzlei. Auch die Großtagespflege werde geöffnet. "Dort werden ab 25. Mai maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflege-Personen betreut." Ebenso öffnen den Angaben zufolge Waldkindergärten und andere nicht gebäude-gebundene Kindertageseinrichtungen, weil hier der Kita-Betrieb an der frischen Luft stattfindet "und das Ansteckungsrisiko daher tendenziell geringer sein dürfte".

Bei allen Maßnahmen stehe der Gesundheits-Schutz an oberster Stelle. "Es sollen auch künftig möglichst kleine und vor allem feste Gruppen gebildet werden, die von festen Bezugspersonen betreut werden", heißt es weiter. Für Kinder mit Krankheits-Symptomen gelte auch weiterhin ein Betretungs-Verbot. Soweit die Entwicklung des Infektions-Geschehens es zulasse, sollen nach den Pfingstferien ab 15. Juni die Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, und die Krippenkinder, die am Übergang in den Kindergarten stehen, wieder aufgenommen werden. Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetrieb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden.

 

Alten- und Pflegeheime, Behinderten-Einrichtungen

Der derzeit geltende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben, wurde nach der gestrigen Kabinett-Sitzung erklärt. Wegen der besonderen Gefährdung von Pflegebedürftigen und der oft schweren Krankheitsverläufe erfordere diese Lockerung jedoch zukünftig individuelle Aufnahme-Konzepte der betroffenen Einrichtungen. "Das stärkt auch die Verantwortung der Einrichtungsträger in der Bekämpfung der Pandemie", heißt es in einer Mitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei.

Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnern ist demnach ein einrichtungs-individuelles Schutz-Konzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohner und des Personals gewährleistet. Zuweisende Einrichtungen könnten durch eine nachweislich angewandte Schutzisolation, Testungen und bei vorhandener Symptomfreiheit der künftigen Bewohner den Aufnahme-Prozess nachhaltig unterstützen. Dies gelte auch für geplante Aufnahmen aus der Häuslichkeit und für Rückverlegungen. "Ergänzend werden auch verdachts-unabhängige Testungen von Personal und Bewohnern in Pflege-Einrichtungen intensiviert." Die getroffenen Maßnahmen unterlägen einer ständigen Evaluation und müssten situationsabhängig angepasst werden.

Urlaub in Bayern

Der bayerische Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass alle Beherbergungs-Betriebe – wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze – bei strikter Wahrung der Hygiene-Vorschriften ab dem Pfingst-Wochenende (30. Mai) wieder für Urlauber offen stehen. Auch bei Übernachtungen seien die geltenden Kontakt-Beschränkungen einzuhalten: "Eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist – wie etwa Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner." Gruppen-Übernachtungen seien derzeit nicht möglich. 

Mit dem Beschluss stellt die Staatsregierung laut Staatskanzlei "die Weichen für sicheren Urlaub" im Freistaat und "zeigt den stark von der Corona-Krise getroffenen Beherbergungs-Betrieben eine Perspektive auf". In den Unterkünften sind den Angaben zufolge insbesondere nachstehende Hygiene-Regeln zu beachten:

  • Die Wohneinheiten verfügen über eine eigene Sanitär-Einheit.
  • Beim Check-In werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert.
  • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen wie die Angehörigen eines Haushalts, für die im Verhältnis zueinander die Kontakt-Beschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
  • In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich.
  • Die geltenden Hygiene- und Reinigungs-Standards werden konsequent eingehalten. Die Reinigung der Gäste- und Gemeinschafts-Zimmer hat möglichst in Abwesenheit der Gäste zu erfolgen.
  • Der Einsatz von Gegenständen, die von mehreren Gästen benutzt werden, ist im gesamten Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren beziehungsweise so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt.
  • Die Betreiber haben insbesondere für gemeinschaftlich genutzte Bereiche ein Lüftungs- und Reinigungs-Konzept zu erstellen.
  • Die Einrichtungen müssen über ein Parkplatz-Konzept verfügen.
  • Die Nutzung von betriebseigenen Schwimmbädern, Saunen, Wellness- und Fitness-Bereichen richtet sich nach den für diese Einrichtungen geltenden Bestimmunen und ist damit derzeit untersagt.

Touristische Dienstleistungen

Bayern wird laut gestrigem Kabinetts-Beschluss weitere unternehmerische Bereiche der "Wertschöpfungskette Tourismus" wieder öffnen. Die Entscheidung stehe unter dem Vorbehalt einer anhaltend günstigen Entwicklung des Corona-Infektions-Geschehens. Abgestimmt auf die mögliche Öffnung von Beherbergungs-Betrieben am 30. Mai, sollen ab diesem Tag auch Freizeit-Einrichtungen im Außenbereich – wie beispielsweise Freizeitparks – ihren Betrieb wieder aufnehmen können. Ebenso ermöglicht werden Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucher-Bergwerken.

Ferner sollen Busreisen, Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt sowie der touristische Bahnverkehr starten können. Auch die Objekte der bayerischen Schlösser-Verwaltung sollen grundsätzlich ab dem 30. Mai wieder ihre Pforten öffnen. Die besucherstarken Objekte wie insbesondere die Schlösser Neuschwanstein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg stünden ab 2. Juni wieder für Besucher offen. 

Um einen größtmöglichen Infektions-Schutz zu gewährleisten, erarbeiten das Wirtschafts-Ministerium und das Gesundheits-Ministerium ein verbindliches staatliches Rahmenkonzept zur Umsetzung insbesondere folgender Hygiene-Vorgaben:

  • Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern
  • Mund-Nasen-Bedeckung
  • Zugangs-Beschränkungs-Regelung und geeignete Besucher-Lenkung zur Vermeidung von Menschen-Ansammlungen
  • Reinigung/Desinfektion häufig genutzter Flächen
  • Maßnahmen, die die Nachverfolgbarkeit von Kontakten gewährleisten.

"Auf Basis dieses Rahmenkonzepts werden die betroffenen Unternehmen individuell angepasste Betriebs-Hygiene-Konzepte für ihre Dienstleistungen entwickeln", heißt es weiter. Das Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygiene-Konzepte von Gastronomie-Betrieben finde in allen Fällen Anwendung, in denen bei touristischen Angeboten eine Bewirtung angeboten werde – zum Beispiel auf Ausflugs-Schiffen und in Freizeitparks. "Für Veranstaltungen und Filmvorführungen gelten die allgemeinen Bestimmungen." Diese Entscheidung "findet eine gute Balance zwischen der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Begrenzung von Schäden für Arbeitsplätze und Wohlstand in ganz Bayern", so die Staatskanzlei.

Frühwarn-System

Angesichts der weitreichenden Erleichterungen sei eine erneut dynamische Entwicklung des Infektions-Geschehens nicht ausgeschlossen. Um eine weitere Ausbreitung von Corona über Einrichtungs-, Orts- oder Landkreis-Grenzen hinaus zu verhindern, "müssen lokale Ausbruchs-Ereignisse frühzeitig erkannt und wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden". Dazu gehöre – neben der engmaschigen Beobachtung des Infektions-Geschehens durch die zuständigen Behörden und dem bayerischen "Frühwarn-System" (Maßnahmen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen) auch ein konsequentes Beschränkungs-Konzept in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit vielen Neuinfektionen.

Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektions-Geschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, könne das Beschränkungs-Konzept nur diese Einrichtung umfassen. Hier sehe das abgestufte Konzept spezielle Maßnahmen vor – von der Beratung, über Reihen-Testungen bis hin zur Schließung der Einrichtung. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchs-Geschehen und unklaren Infektionsketten müssten allgemeine Beschränkungen wieder konsequent in der Region eingeführt werden. Das könne Kontakt-Beschränkungen für die Bevölkerung, die Schließung von Bildungs-Einrichtungen, Geschäften und anderen Einrichtungen bis hin zu Ausgangs-Beschränkungen umfassen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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