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Der Abfallwirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen gibt wichtige Entsorgungs-Hinweise vor dem Hintergrund der Corona-Krise.

(ty) Schrittweise werden nach den corona-bedingten Schließungen der Handel, die Gastronomie, der Tourismus und der Schulbetrieb wieder geöffnet. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an persönlicher Schutzkleidung.
Wie der Abfallwirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) vor diesem Hintergrund mitteilt, müssen sowohl herkömmliche Mundschutz-Masken und Einweg-Handschuhe als auch Papiertaschentücher nach der Verwendung ausschließlich im Restmüll entsorgt werden.

 

Die Abfälle aus der Restabfall-Tonne werden nach Angaben des Abfallwirtschafts-Betriebs thermisch verwertet, das heißt: verbrannt. "So werden das Personal der Entsorgungs- und Verwertungs-Unternehmen vor einer möglichen Ansteckung geschützt", erklärt der Abfall-Berater Godehard Reichhold vom AWP. Auf keinen Fall dürfen seinen Worten zufolge benutzte Masken und Gummihandschuhe über den gelben Sack entsorgt werden.

"Zum einen sind Masken und Einweg-Handschuhe keine Verpackungen", unterstreicht Reichhold in einer heute unter dem Motto "Mundschutzmasken gehören in den Restabfall" veröffentlichten Pressemitteilung. "Zum anderen sprechen hygienische Gründe dagegen." Der AWP-Experte fasst zusammen: "Mit dem gelben Sack dürfen nur restentleerte Kunststoffe und Verbunde aus dem Verpackungs-Bereich gesammelt werden."

Sämtliche Abfälle, die zum Beispiel im Krankheitsfall mit dem Corona-Virus verunreinigt sein könnten, müssen laut AWP-Angaben "separat in einem reißfesten Kunststoffsack gesammelt und verschlossen über die Restabfall-Tonne entsorgt werden". Um einer Ansteckung mit dem neuartigen Erreger vorzubeugen, bittet der AWP außerdem darum, mit diesen Abfällen besonders verantwortungsvoll umzugehen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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