Der Abfallwirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen gibt wichtige Entsorgungs-Hinweise vor dem Hintergrund der Corona-Krise.
(ty) Schrittweise werden nach den corona-bedingten Schließungen der Handel, die Gastronomie, der Tourismus und der Schulbetrieb wieder geöffnet. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an persönlicher Schutzkleidung.
Wie der Abfallwirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) vor diesem Hintergrund mitteilt, müssen sowohl herkömmliche Mundschutz-Masken und Einweg-Handschuhe als auch Papiertaschentücher nach der Verwendung ausschließlich im Restmüll entsorgt werden.
Die Abfälle aus der Restabfall-Tonne werden nach Angaben des Abfallwirtschafts-Betriebs thermisch verwertet, das heißt: verbrannt. "So werden das Personal der Entsorgungs- und Verwertungs-Unternehmen vor einer möglichen Ansteckung geschützt", erklärt der Abfall-Berater Godehard Reichhold vom AWP. Auf keinen Fall dürfen seinen Worten zufolge benutzte Masken und Gummihandschuhe über den gelben Sack entsorgt werden.
"Zum einen sind Masken und Einweg-Handschuhe keine Verpackungen", unterstreicht Reichhold in einer heute unter dem Motto "Mundschutzmasken gehören in den Restabfall" veröffentlichten Pressemitteilung. "Zum anderen sprechen hygienische Gründe dagegen." Der AWP-Experte fasst zusammen: "Mit dem gelben Sack dürfen nur restentleerte Kunststoffe und Verbunde aus dem Verpackungs-Bereich gesammelt werden."
Sämtliche Abfälle, die zum Beispiel im Krankheitsfall mit dem Corona-Virus verunreinigt sein könnten, müssen laut AWP-Angaben "separat in einem reißfesten Kunststoffsack gesammelt und verschlossen über die Restabfall-Tonne entsorgt werden". Um einer Ansteckung mit dem neuartigen Erreger vorzubeugen, bittet der AWP außerdem darum, mit diesen Abfällen besonders verantwortungsvoll umzugehen.