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Gilt für alle Branchen: Man darf bis zur vollen Höhe des bisherigen Netto-Monats-Einkommens hinzuverdienen, ohne dass dies aufs Kurzarbeiter-Geld angerechnet wird.

(ty) "Der Gesetzgeber hat im Sozialschutzpaket II die Hinzuverdienst-Möglichkeiten zum Kurzarbeiter-Geld gelockert: Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeiter-Geld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Netto-Monats-Einkommens hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeiter-Geld angerechnet wird." Darauf weist die Agentur für Arbeit in Ingolstadt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hin und betont: "Dies gilt – und das ist neu – für alle Branchen und Berufe."

Das Gesamt-Einkommen aus noch gezahltem Arbeits-Einkommen, dem Kurzarbeiter-Geld und dem Hinzuverdienst dürfe das normale Netto-Einkommen allerdings nicht übersteigen. Die gelockerten Hinzuverdienst-Regelungen sollen Betroffenen helfen, während des Bezugs von Kurzarbeiter-Geld finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit sei zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosen-Versicherung.
"Zuvor waren mit dem Sozialschutzpaket I die Hinzuverdienst-Möglichkeiten lediglich für Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen gelockert worden", so die Arbeitsagentur.

"Die Situation auf dem regionalen Arbeitsmarkt bleibt insgesamt herausfordernd." Mit diesen Worten fasste Johannes Kolb, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ingolstadt, vor wenigen Tagen die Entwicklung in der Region 10 – also in der Stadt Ingolstadt sowie den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt – zusammen. Corona-bedingt war auch im Mai die Zahl der Arbeitslosen gestiegen – wenn auch nicht mehr so deutlich wie im April. "Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit zum Abfedern der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen und zur Vermeidung von Entlassungen bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau", so Kolb.

Knapp 4600 Betriebe aus der Region haben laut jüngster Arbeitsagentur-Meldung in den vergangenen Monaten Kurzarbeit angezeigt – eine nie da gewesen Zahl. "Die fristgerechte Bearbeitung und Auszahlung der Anträge nimmt derzeit einen breiten Raum in unserer Aufgaben-Erledigung ein", berichtete Kolb.

Zum Stichtag im Mai waren laut jüngster Mitteilung in der Region insgesamt 8178 Personen von Arbeitslosigkeit betroffen. Im Vergleich zum April bedeutete dies eine Zunahme um 607 Arbeitslose. Vor allem der Vorjahres-Vergleich zeigte deutlich die Auswirkungen der Corona-Krise.

 

Im Mai vergangenen Jahres waren in der Region 5406 Personen – und damit 2772 weniger als zuletzt – als arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich zum Vormonat nochmals um 0,2 Punkte auf nunmehr 2,8 Prozent. Vor einem Jahr lag sie bei gerade einmal 1,9 Prozent.

"Der Anstieg der Arbeitslosigkeit betrifft alle Gruppen am Arbeitsmarkt in nahezu gleichem Umfang", sagte Kolb zu den regionalen Arbeitslosen-Zahlen für Mai. Allerdings sei im Bereich der Arbeitslosen-Versicherung die Zunahme um 72 Prozent (2264 Personen) im Vergleich zum vergangenen Jahr deutlich stärker, als die Zunahme von 22,5 Prozent (508 Personen) in der Grundsicherung.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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