Erst kürzlich war der 41-Jährige aus dem Gefängnis entlassen worden, heute muss er schon wieder vor den Haftrichter.
(ty) Die Beamten von der Nürnberger Bundespolizei hatten es gestern mit einem notorischen Schwarzfahrer zu tun. Der 41-Jährige, der in den vergangenen 1,5 Jahren über 250 Mal ohne Ticket in Zügen erwischt worden war, fuhr diesmal ohne Fahrkarte im ICE zwischen München und Nürnberg. Erst kürzlich war der Mann aus dem Gefängnis entlassen worden, heute muss er schon wieder vor den Haftrichter. Ihm wird im aktuellen Fall tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und das Erschleichen von Leistungen vorgeworfen.
Am späten Nachmittag habe gestern der Zugbegleiter des ICE 786 von München nach Nürnberg den 41-jährigen Deutschen im Nürnberger Hauptbahnhof an die Bundespolizei übergeben. "Der Schaffner hatte zuvor festgestellt, dass der Reisende keine Fahrkarte hatte", erklärt ein Sprecher der Bundespolizei. Den Beamten gegenüber habe der Schwarzfahrer die Preisgabe seiner Personalien verweigert. Erst in den Diensträumen der Bundespolizei-Inspektion sei es schließlich gelungen, die Identität des Mannes festzustellen.
"Nachdem die Beamten die Angaben des Mannes überprüften, staunten sie nicht schlecht", heißt es weiter. Der 41-Jährige war demnach in den vergangenen 18 Monaten mehr als 250 Mal in Zügen ohne Fahrkarte angetroffen worden. Erst vor wenigen Tagen sei er aus der Haft entlassen worden. Seither hat er bereits etliche Male von sich Reden gemacht. Allein in diesem kurzen Zeitraum ist er laut Bundespolizei wieder sechs Mal beim Schwarzfahren ertappt worden.
Nachdem er während des Aufenthalts auf der Wache der Bundespolizei auch noch einem Beamten gegen den Unterschenkel getreten habe, sei von der Staatsanwaltschaft erneut ein Haftantrag gegen den wohnsitzlosen Mann gestellt worden. Die Bundespolizei habe ein Ermittlungs-Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Der offenbar Unbelehrbare werde heute dem Haftrichter in Nürnberg vorgeführt, der über die Unterbringung in der Untersuchungshaft entscheide.