Die Eltern müssen aber einen Nachweis vom Arbeitgeber vorlegen, dass ihr Jahresurlaub für heuer bereits aufgebraucht ist.
(ty) Angesichts der momentan geltenden Hygiene-Vorschriften kann die Stadt Pfaffenhofen die "Stadtferien Sommerkids" in diesem Jahr nicht anbieten. Das wurde heute aus dem Rathaus gemeldet. Dennoch wolle die Kreisstadt jene Eltern unterstützen, die ihren Jahresurlaub wegen der Corona-Pandemie heuer bereits vollständig aufgebraucht haben. Das Amt für "Familie, Bildung und Soziales" biete anstelle des bayerischen Jugendrings vier Wochen in den Sommer-Ferien eine "Notbetreuung für bestimmte Kinder" an. Dabei gelte ein strenges Hygiene-Konzept, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Erreger zu verhindern.
Tolle Ausflüge, gemeinsames Kochen, Planschen bei hohen Temperaturen, gemeinsames Gestalten von Graffiti, das Herstellen von Zauberknete und Herumtoben – so kennen etliche Pfaffenhofener das freizeit-pädagogische Angebot für die "Sommerkids". Heuer ist aber vieles anders: "Kinder müssen Abstand halten, Gruppenarbeit darf nicht durchgeführt werden, es darf auch zu keiner Gruppenbildung kommen, Ausflüge sind nicht möglich, Spiel- und Bastelmaterial darf nicht geteilt werden", fasst ein Sprecher der Stadtverwaltung zusammen. "Es gibt kein gemeinsames Kochen, keine Bewegungsspiele mit Körperkontakt und die Hygiene-Auflagen müssen eingehalten werden."
Das Kultus-Ministerium des Freistaats, so berichtet die Stadtverwaltung, habe an den Schulen eine Bedarfs-Abfrage durchgeführt. Zur Durchführung einer Ferien-Betreuung habe das Ministerium den bayerischen Jugendring gewonnen. Dieser koordiniere und verantworte das Sonderprogramm zur Förderung von Ferien-Angeboten. "Da bisher jedoch nicht klar ist, was der bayerische Jugendring in den Sommerferien in Pfaffenhofen organisiert" und weil "die Eltern jedoch auch eine Planungs-Sicherheit benötigen", ist die Stadt Pfaffenhofen nach eigenem Bekunden "mit einer Notbetreuung kurzfristig eingesprungen".
Kathrin Maier, die Leiterin des Amts für "Familie, Bildung und Soziales" bei der Stadtverwaltung erläutert: "Wir haben die Eltern kontaktiert, die einen Bedarf an der Schule angemeldet haben, ebenso wurden bei den Eltern der Vorschulkinder der Kindertagesstätten in Pfaffenhofen der Bedarf abgefragt." Den Eltern, die den Bedarf bei der Schule oder in der Kita angemeldet haben, biete man die Notbetreuung der Sprösslinge für die Sommerferien an. "Die Notbetreuung steht Kindern offen, die in keinem anderen Betreuungs-Konzept gemeldet sind", wird betont. "Sie dient dazu, den noch nicht gedeckten Betreuungs-Bedarf zu berücksichtigen." Einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gebe es jedoch nicht.
Die Stadtverwaltung setze sich, so wurde heute bekannt gegeben, mit denjenigen Eltern in Verbindung, die ihren Bedarf bei der Schule oder Kindertagesstätte gemeldet haben. Hierzu sei ein Nachweis vom Arbeitgeber erforderlich, dass der Jahresurlaub bereits aufgebraucht sei. Bei berufstätigen Eltern sei dieser Nachweis von allen Sorgeberechtigten nötig.
Die Notbetreuung werde vier Wochen lang angeboten – und zwar von 3. August bis 28. August täglich unter der Woche von 8 bis 13 Uhr für Buben und Mädchen, die eine der drei Grundschulen oder die fünfte oder sechste Klasse am Gymnasium oder in der Realschule von Pfaffenhofen besuchen und in der Kreisstadt wohnen. Die Betreuungs-Gebühr betrage 50 Euro pro Woche.
"Wir versuchen trotz der Vorgaben, den Kindern eine angenehme Zeit zu bereiten", sagt Amts-Chefin Maier. "Mit Spaziergängen und Spielen im Freien wird wohl auch hier keine Langeweile aufkommen." Die Verantwortlichen hoffen indes, dass im kommenden Jahr die "Stadtferien Sommerkids" wieder wie gewohnt stattfinden können – es wäre dann die zehnte Auflage dieses Angebots.
Für die Notbetreuung habe die Stadtverwaltung "ein umfassendes Hygiene-Konzept nach den aktuellen Vorgaben der Gesundheits-Behörden erarbeitet", das auf die "besondere Situation" in der Notbetreuung zugeschnitten sei. Zum Beginn der Betreuung müssen Mitarbeiter, Eltern und Kinder demnach in einem Selbstauskunft-Formular "bestätigen, dass sie keine Krankheits-Symptome aufweisen und keinen Kontakt zu Menschen hatten, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden". Kinder mit Erkältungs-Symptomen könnten an der Notbetreuung nicht teilnehmen. "Über diese und andere Maßnahmen hinaus gelten die allgemeinen Hygiene-Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung."