Auf einer Länge von drei Kilometern soll eine dritte Spur als wechselseitiger Überholstreifen entstehen – zudem wird ein Lärmschutz errichtet und der Knoten mit der Staatsstraße umgebaut
(ty) Riskante Überholvorgänge, bei denen Pkw an einzelnen oder mehreren schweren Lastwagen über den Gegenfahrstreifen vorbeiziehen wollen, sollen hier künftig vermieden werden und der Schwerverkehr soll störungsfrei fließen. Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den nicht ganz drei Kilometer langen Anbau eines dritten Fahrstreifens für die B 16 bei Ernsgaden genehmigt. Das teilte der Bezirk jetzt in einer Presseerklärung mit. Die Genehmigung für den Ausbau der Bundesstraße in diesem Bereich erfolgte demnach bereits am 21. Januar.
Das Vorhaben mit einer Länge von 2992 Metern umfasst den Anbau eines dritten Fahrstreifens zwischen den Einmündungen der Kreisstraße PAF 17 und der Staatsstraße St 2232, so dass zukünftig ein wechselseitiger Überholfahrstreifen gebildet werden kann. Nördlich der Fahrbahn schützt eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 1250 Metern und einer Höhe von 2,0 bis 2,5 Metern die Wohnbebauung in Ernsgaden vor Verkehrslärm.
Zudem werde der Knotenpunkt der B 16 mit der Staatsstraße 2232 so umgebaut, dass der Verkehr künftig vollständig über Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen und Rampen zu beziehungsweise von der Staatsstraße 2232 geführt werde und der bisherige Linksabbiegestreifen auf der B 16 entfallen könne.
"Der Bau der dritten Spur an der B 16 südlich von Ernsgaden bringt aus der Sicht der Gemeinde eine Erhöhung der Verkehrssicherheit", kommentiert Bürgermeister Karl Huber die Genehmigung gegenüber unserer Zeitung. Insbesondere an der Kreuzung der B 16 mit der Staatsstraße 2232 bei der Anschlussstelle Ernsgaden-Ost werde das Abbiegen und Einfädeln erleichtert; hier gebe es künftig keine Linksabbiegespur mehr. "Die geplante Lärmschutzwand wird sich nach Fertigstellung positiv auf die Wohnsituation am südlichen Ortsrand von Ernsgaden auswirken", ist sich Huber zudem sicher.
Dieser Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 zeigt blau marktiert den Abschnitt, um den es geht
Die Regierung von Oberbayern hat nach eigenen Angaben die Stellungnahmen von 21 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Das erfolgte über Auflagen insbesondere zu Gewässer-, Natur-, und Denkmalschutz. „Die nicht vermeidbaren Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie in den Wald werden auf mehreren Flächen von insgesamt 1,56 Hektar ausgeglichen beziehungsweise ersetzt.“ Private Einwendungen gegen das Vorhaben seien nicht erhoben worden.
Der Planfeststellungsbeschluss hat nach Angaben der Regierung Konzentrationswirkung, „das heißt, er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben“. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren erde so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter.
Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in der Gemeinde Ernsgaden, der Stadt Geisenfeld, der Stadt Vohburg, dem Markt Manching und dem Markt Reichertshofen zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab heute auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.