Beide sind für den Menschen nicht ungefährlich, bei ihrer Beseitigung sollten spezielle Schutz-Maßnahmen ergriffen werden. Hier die Details.
(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt warnt vor zwei Pflanzen, mit denen nicht zu spaßen ist. Die Ambrosia sei durch ihr hohes allergenes Potenzial sowohl für Allergiker als auch gesunde Menschen "problematisch bis gefährlich", erklärt Fachmann Andreas Kastner. Bei der Entfernung während der Blüte ist das Tragen einer Feinstaubmaske notwendig, außerdem wird zu Handschuhen, Schutzanzug und Schutzbrille geraten. Vorsicht ist auch beim Riesenbärenklau geboten: "Wenn mit dem Saft benetzte Haut mit Sonnenlicht in Berührung kommt, entstehen zum Teil Hautrötungen bis hin zu schweren Verbrennungs-Erscheinungen", warnt Kastner. Die Samen behalten ihre Keimfähigkeit über Jahre hinweg. Wir fassen die wichtigsten Infos zusammen.
Pflanzen, die den Menschen schaden können, kommen in der Natur immer wieder vor. Dazu zählt zweifelsohne die Ambrosia, auch "Beifußblättriges Traubenkraut" genannt. Sie beginnt ab etwa Anfang Juli mit der Blüte, unmittelbar danach kommt es zur Pollen-Ausschüttung. "Durch ihr hohes allergenes Potenzial ist diese Pflanze sowohl für Allergiker als auch gesunde Menschen problematisch bis gefährlich", erklärt Andreas Kastner von der Unteren Naturschutz-Behörde am Pfaffenhofener Landratsamt. Vor allem während der Blütezeit, von Juli bis Oktober, könnten Symptome wie juckende Augen, allergischer Schnupfen, Husten, Atemlosigkeit und Asthmaanfälle auftreten.
"Am ehesten ist die Ambrosia durch Ausreißen der gesamten Pflanze zu bekämpfen", sagt Kastner. Blüht die Pflanze noch nicht, reichen seinen Worten zufolge Handschuhe zum Eigenschutz aus. Seien die Blütenstände sichtbar, sei es ratsam, vor dem Entfernen der Pflanze einen Plastiksack überzustülpen, dann mitsamt ihrem Wurzelstock auszureißen und zu entsorgen. Die Entsorgung sollte laut Kastner auf jeden Fall über die Restmülltonne beziehungsweise bei größeren Mengen über die Müllverbrennung erfolgen. Bei der Entfernung während der Blüte sei das Tragen eines Mundschutzes notwendig: eine Feinstaubmaske vom Typ FFP2 oder höher. Handschuhe, Schutzanzug und eine dicht sitzende Schutzbrille bewahren zusätzlich vor Kontakt-Allergien.
Das große Bild zeigt den Riesenbärenklau, auf dem kleinen Foto ist Ambrosia zu sehen.
"Bei Ambrosia ist zu beachten, dass die Samen noch viele Jahre im Boden keimfähig bleiben", betont Kastner. Deshalb sei es wichtig, diese Bereiche auch in den Folgejahren rechtzeitig vor der möglichen Blüte zu kontrollieren, um einen Bestand vorher restlos beseitigen zu können. Ein besonderes Augenmerk sollte laut Kastner auf Straßenrändern und Bereiche mit Erdbewegungen beziehungsweise offenem Boden liegen, "da die Samen der Pflanze häufig durch Fahrzeuge oder kontaminiertes Erdreich verteilt werden und gute Wachstums-Bedingungen vorfinden". Ambrosia-Fundorte sollten unbedingt an die Untere Naturschutz-Behörde gemeldet werden. Andreas Kastner ist telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 31 5 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Eine weitere" invasive" und "sehr widerstandsfähige" Pflanze ist der Riesenbärenklau. "Der Pflanzensaft ist phytotoxisch", berichtet Kastner. Das heißt: "Wenn mit dem Saft benetzte Haut mit Sonnenlicht in Berührung kommt, entstehen zum Teil Hautrötungen bis hin zu schweren Verbrennungs-Erscheinungen." Wer diese Pflanze im Garten oder auf seinem Grundstück habe, könne sie meist nur durch Ausstechen bekämpfen, so der Fachmann. Dabei sollten seinen Erfahrungen nach Körper, Gesicht und Augen vor dem Kontakt mit dem Pflanzensaft geschützt werden. "Empfehlenswert ist das Tragen eines Schutz-Anzuges mit Handschuhen und einer Schutzbrille, erklärt Kastner.
Falls möglich, so heißt es weiter, sollte die Entfernung von Riesenbärenklau nur an bewölkten Tagen oder in den Abendstunden stattfinden. Idealerweise finde die Entfernung oder der Rückschnitt noch vor der Blüte statt. "Werden die Pflanzen nur zurückgeschnitten, ist zu beachten, dass meist noch eine Nachblüte erfolgt, die ebenfalls entfernt werden sollte", teilt die Untere Naturschutz-Behörde mit. Eine besonders hartnäckige Eigenschaft sei, dass die Samen sogar an den abgeschnittenen Samenständen noch ausreifen könnten. Und: "Die Samen behalten außerdem ihre Keimfähigkeit über mehrere Jahre hinweg, weshalb die Samen nicht in den Kompost gelangen dürfen." Auch Riesenbärenklau wird mit durch Samen oder Wurzelresten kontaminiertes Erdreich verbreitet.
Auch dieses Bild zeigt Ambrosia.
Bei Riesenbärenklau bestehe keine Meldepflicht, erklärt Kastner. "Falls jedoch jemand zu Schaden kommen kann oder eine naturschutzfachlich wertvolle Fläche betroffen ist, ist eine Meldung zu empfehlen." Seien Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betroffen, seien die Kommunen vielfach der erste Ansprechpartner. Ferner könnten neben den Belangen der öffentlichen Sicherheit und des Naturschutzes auch Belange der Land- oder Forstwirtschaft berührt sein. Hier kämen dann die lokalen Landwirtschafts- und Forstämter als Kontaktstelle in Frage.
Eindringlicher Appell
"Bitte sehen Sie die Entfernung dieser Pflanzen nicht als lästige Pflicht, sondern als aktiven Beitrag, unsere Gesundheit sowie die Umwelt mit den Hecken, Feldgehölzen und Biotopen zu schützen", appelliert Experte Kastner an die Bürger im Landkreis Pfaffenhofen. Denn, so erklärt er abschließend: "Wird ein kleiner Bestand, ob Ambrosia oder Riesenbärenklau, von Anfang an konsequent bekämpft, besteht auch Hoffnung, die Pflanzen zumindest an der Stelle wieder loszuwerden."