Er hatte knapp über 1,1 Promille, als er in eine Kontrolle geriet: Damit droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.
(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist am späten gestrigen Nachmittag einem 40-Jährigen in Vohburg zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Der Mann wurde gegen 17.35 Uhr von Beamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Geisenfeld auf der Gewerbestraße gestoppt und überprüft – jetzt hat er handfesten Ärger am Hals und muss außerdem um seinen Führerschein bangen.
Nachdem die Beamten bei dem Autofahrer, der im Gemeinde-Bereich von Vohburg wohnt, Alkohol-Geruch wahrgenommen hatten, habe dieser auf Nachfrage hin angegeben, dass er kurz zuvor ein Bier getrunken habe. Ein freiwilliger Atemalkoholtest habe dann allerdings einen Wert von "knapp über 1,1 Promille" ergeben. Daraufhin musste der 40-Jährige – wie in solchen Fällen üblich – eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. "Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr", erklärte heute ein Polizei-Sprecher.
Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Verkehrsunfall passiert. Im Zuge des entsprechenden Strafverfahrens droht in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Vohburger muss nun wohl darauf hoffen, dass sich bei der Blutuntersuchung ein Wert ergibt, der doch noch unter 1,1 Promille liegt – dann käme er mit einem Fahrverbot und einem satten Bußgeld davon.