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Landratsamt gibt aktuelle Hinweise zur Umsetzung und bietet Unterstützung bei weiteren Fragen.

(ty) Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml hat bekanntlich die Schutz-Maßnahmen für Erntehelfer und Saisonarbeiter mit einer Corona-Testpflicht verstärkt. "In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können", hatte sie dazu erklärt. "Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen." Ziel sei, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben komme. Das Pfaffenhofener Landratsamt hat heute Details zur Umsetzung der Test- und Anzeigepflicht bekannt gegeben.

Eine Anzeigepflicht der Saisonarbeitskräfte besteht nach Angaben der Landkreis-Behörde für alle Betriebe – und zwar unabhängig von der Größe des Betriebs und unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Die Arbeitsaufnahme müsse 14 Tage vor Beschäftigungs-Beginn beim Landratsamt angezeigt werden. Die Testpflicht gelte nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. "Die Beschäftigten dieser Betriebe benötigen bei Tätigkeits-Beginn ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Virus-Infektion vorliegen", heißt es weiter.

"Verfügen die Beschäftigten über kein ärztliches Zeugnis aus der Heimat, können sich die betroffenen Betriebs-Inhaber bezüglich einer Testung an das Gesundheitsamt wenden, welches einen kostenlosen Test für die Saisonarbeitskräfte organisiert", erklärt das Landratsamt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Die Pfaffenhofener Landkreis-Behörde steht nach eigenem Bekunden diesbezüglich auch bereits in enger Abstimmung mit dem Hopfenpflanzer-Verband, damit die Testung der Saisonarbeitskräfte zur Hopfenernte möglichst reibungslos läuft. Für die Saison-Arbeiter in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten besteht laut Landratsamt keine Testpflicht, soweit die Saisonkräfte nicht aus Risikogebieten einreisen.

 

"Auf Wunsch können sich aber auch Saison-Arbeiter, die keiner Testpflicht unterliegen, kostenlos testen lassen", wird betont. Bei Fragen rund um die Testpflicht von Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben stehe das Gesundheitsamt unter der Nummer (0 84 41) 27 - 14 39 telefonisch oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Hopfenpflanzer, die Unterstützung vom Hopfenpflanzer-Verband benötigen, könnten sich dort telefonisch unter (0 84 42) 95 72 10 - 200 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Zum Hintergrund: Bayern führt Corona-Testpflicht für Erntehelfer und Saisonarbeiter ein

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