Der 21-Jährige fiel heute Morgen einer Polizeistreife auf, die gerade auf dem Weg zu einem anderen Einsatz war.
(ty) Beamte von der Geisenfelder Polizeiinspektion sind am heutigen Morgen gerade auf dem Weg zu einem Einsatz wegen einer gemeldeten Ruhestörung gewesen, als ihnen gegen 5.20 Uhr ein Radler aufgefallen ist, der in Schlangenlinien auf der Bundesstraße B16a beim Münchsmünsterer Ortsteil Forstpriel unterwegs war. Wegen seines ungewöhnlichen Fahrverhaltens, so berichtet ein Polizei-Sprecher, sei der Pedalritter einer Kontrolle unterzogen worden.
Im Zuge der Überprüfung des jungen Mannes stellten die Gesetzeshüter bei ihm "starken Alkohol-Geruch" fest. Ein Vortest habe dann bei dem 21-Jährigen einen Wert von mehr als 2,3 Promille ergeben. Der Alkohol-Sünder, gegen den jetzt der strafrechtliche Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr im Raum steht, musste mit zur Polizei-Dienststelle nach Geisenfeld kommen, wo eine Blutentnahme erfolgte.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, "dass analog zum Kfz-Verkehr auch beim Fahrrad-Fahren bereits eine Grenze von 0,3 Promille besteht, sofern der Fahrer alkoholbedingte Ausfall-Erscheinungen oder Fahrfehler zeigt". Oder anders gesagt: Auch, wer betrunken mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann seinen Führerschein verlieren.