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2,66 Promille hatte die 42-Jährige intus, als sie in Neuburg die Kontrolle über ihren Wagen verlor. Führerschein wurde einkassiert.

(ty) Auf ein handfestes strafrechtliches Nachspiel muss sich eine 42 Jahre alte Autofahrerin einstellen, die am frühen gestrigen Abend in Neuburg an der Donau einen Verkehrsunfall gebaut hat. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtete, war die Frau mit ihrem Pkw auf der Münchener Straße unterwegs, als sie gegen 18.35 Uhr nach rechts von der Strecke abkam und gegen eine Straßenlampe knallte.

Bei der Kollision habe sich die 42-Jährige nicht verletzt, der entstandene Sachschaden wurde auf insgesamt zirka 5500 Euro beziffert. Ein Alko-Test ergab bei der Crash-Fahrerin laut Polizei einen Wert von 2,66 Promille. Deshalb musste sich die Frau dann auch eine Blutentnahme gefallen lassen, die im Krankenhaus durchgeführt wurde. Außerdem wurde ihr Führerschein einkassiert. Den wird die Verkehrs-Sünderin wohl so schnell nicht mehr sehen.

Denn mit dem Strafverfahren, auf das sie sich jetzt einstellen muss, ist in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Wenn es unter Alkohol-Einfluss zum Unfall kommt, dann lautet der Vorwurf nicht selten sogar auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Wie auch in diesem Fall.


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