Zehn Bauarbeiter aus Serbien wurden von den Beamten auf einer Großbaustelle in München festgenommen.
(ty) Auf einer Baustelle im Stadtgebiet von München sind von Zollbeamten insgesamt zehn serbische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise ohne Visum beim Arbeiten angetroffen worden. Wie heute mitgeteilt wurde, war das bereits am 6. August. Die Arbeitnehmer, die den Angaben zufolge für eine Elektro-Installations-Firma aus Serbien im Rahmen eines Werkvertrags bereits seit Anfang des Jahres tätig waren, hatten lediglich befristete Arbeitsvisa bis 30. Juni dieses Jahres. Trotz fehlender Arbeits-Genehmigung seien die Arbeitnehmer weiter auf der Baustelle tätig gewesen, nachdem sie am 30. Juni ausgereist sowie Anfang Juli wieder eingereist seien.
Die Männer seien von den Zöllnern der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" vorläufig festgenommen und in der Dienststelle zu ihrem Aufenthalt und zu ihrer Beschäftigung vernommen worden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I legten die Beamten laut heutiger Mitteilung dann für alle Arbeitnehmer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 Euro fest. Die einbehaltenen Pässe seien dem zuständigen Landratsamt in Erding übergeben worden, das jeden einzelnen Arbeitnehmer zur Ausreise aufgefordert habe.
"Zudem wurde bei allen Arbeitnehmern das Verfahren zur Verhängung einer mehrjährigen Einreisesperre bereits eingeleitet", erklärt Marie Müller, die Sprecherin des Hauptzollamts München. Gegen die Arbeitnehmer wird laut Zoll-Mitteilung nun wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts seitens der Staatsanwaltschaft München I ermittelt. "Gegen den serbischen Arbeitgeber dauern die Ermittlungen ebenfalls noch an", meldet der Zoll.
Zum Hintergrund erklärt die Behörde: Serbische Staatsangehörige werden als so genannte Drittstaats-Angehörige eingestuft, da sie weder Unions-Bürger, Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Schweizer oder Familien-Angehörige eines solchen Staatsangehörigen sind. Damit dürften sie nur eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn es ihr Aufenthaltstitel erlaube. Weitere Informationen dazu findet man auch auf www.zoll.de in den Fachthemen im Bereich Arbeit.