Das Pfaffenhofener Landratsamt informiert über Neuerungen, die am 1. September in Kraft treten, und gibt Hinweise.
(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt weist darauf hin, dass am 1. September dieses Jahres verschiedene Neuerungen beim Waffen-Gesetz in Kraft treten. "Neu in das Gesetz aufgenommen wurden unter anderem Regelungen für die Anerkennung eines Bedürfnisses für Schalldämpfer für die Jagd oder eine Limitierung von Waffen auf der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte auf zehn Stück (es gilt der Bestandsschutz)", heißt es in einer aktuellen Presse-Information. Außerdem gelten folgende Neuerungen.
"Der Erwerb, der Verkauf oder die Vernichtung von Dekorationswaffen ist zukünftig bei der Waffenbehörde anzuzeigen", erklärt das Landratsamt. Salutwaffen sowie Wechsel-Magazine mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen für Langwaffen oder 20 Patronen für Kurzwaffen seien bis 1. September des kommenden Jahres anzuzeigen. Besitzer von Salutwaffen könnten sich, so heißt es weiter, im Einzelfall an das Bundeskriminalamt oder an das Landratsamt in Pfaffenhofen zur näheren Information wenden.
Besitzer von entsprechenden Wechsel-Magazinen, die vor dem 13. Juli 2017 erworben worden seien, könnten einen Antrag auf Bestandsschutz an die Waffenbehörde am Pfaffenhofener Landratsamt richten. Für Magazine, die nach diesem Datum erworben worden seien, könne ein Antrag beim Bundeskriminalamt gestellt werden, erklärt die Pfaffenhofener Landkreis-Behörde und ergänzt: "Die entsprechenden Formulare sind auf den Homepages der jeweiligen Behörde zu finden."
Neuerungen gebe es auch zu Verschlüssen und so genannten Gehäusen, die wesentliche Waffenteile seien. "Waren sie vor dem 20. Februar 2020 in Besitz, so sind sie bis spätestens 1. September 2021 bei der Waffenbehörde anzuzeigen, einem berechtigten Dritten oder einer Polizeidienststelle zu überlassen", heißt es dazu. Nicht davon umfasst sind den Angaben zufolge "(Holz-)Schäfte von Langwaffen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Handhabung der Schusswaffe dienen".
Nähere Informationen zu weiteren Änderungen finden Interessierte auf der Homepage des Bundeskriminalamts unter www.bka.de; hier der direkte Link zu den Erläuterungen über die Auswirkungen des dritten Gesetzes zur Änderung des Waffen-Gesetzes und weiterer Vorschriften auf die waffenrechtlichen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts. Für Rückfragen sind die Mitarbeiter der Waffenbehörde am Pfaffenhofener Landratsamt unter der Rufnummer (0 84 41) 27 -293 oder -363 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.