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Etliche Rausch-Touren am Wochenende in Ingolstadt aufgedeckt. Es gelten dieselben Grenzwerte wie etwa am Steuer eines Pkw. 

(ty) In Ingolstadt sind am vergangenen Wochenende von der Polizei gleich mehrere junge Leute aus dem Verkehr gezogen worden, die betrunken mit einem E-Scooter unterwegs waren. Der traurige Spitzenreiter brachte es dabei auf gut zwei Promille, sein Führerschein wurde gleich sichergestellt. Auch weiteren E-Scooter-Fahrern, die stark alkoholisiert waren, steht ein Strafverfahren ins Haus. Die Gesetzeshüter mahnen in diesem Zusammenhang zur Vorsicht: Für diese Gefährte gelten dieselben Grenzwerte und Konsequenzen wie etwa beim Autofahren.

 

Ein 28-jähriger E-Scooter-Lenker ist in der Nacht zum gestrigen Sonntag gegen 2.20 Uhr in Ingolstadt die Münchner Straße in Richtung Weningstraße überquert und als er dann auf der Weningstraße in Richtung der Ringseestraße unterwegs war, ist er einer Polizeistreifen aufgefallen. Und zwar, so berichten die Beamten, weil er fast die gesamte Fahrbahn-Breite in Anspruch genommen habe. Im Zuge der durchgeführten Kontrolle habe ein Alko-Test mehr als zwei Promille ergeben. Deshalb musste sich der 28-Jährige eine Blutentnahme gefallen lassen. Sein Führerschein wurde einkassiert, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr folgt. 

Außerdem war ein 23 Jahre alter E-Scooter-Fahrer auf der Friedhofsstraße einer Kontrolle unterzogen worden. Nachdem die Beamten bei ihm starken Alkohol-Geruch wahrgenommen hatten, wurde ein Test durchgeführt. Dieser habe mehr als 1,3 Promille ergeben. Der 23-Jährige musste auf der örtlichen Polizei-Dienststelle eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und seinen Führerschein abgeben. Auch ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Ferner wurde ein 22-Jähriger angehalten, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Laut Polizei ergab ein Test hier mehr als 1,2 Promille, was ebenfalls ein Strafverfahren bedeutet.

 

In der Ingolstädter City wurden am vergangenen Wochenende zudem ein 22-jähriger und ein 24-jähriger E-Scooter-Fahrer einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen. In beiden Fällen stellten die Gesetzeshüter Alkohol-Geruch fest. Ein Atem-Test habe dann jeweils einen Wert von mehr als 0,6 Promille bei den jungen Männern ans Licht gebracht. Das sei anschließend durch gerichtsverwertbare Tests auf der Polizei-Dienststelle bestätigt worden. Die Alkohol-Sünder müssen nun mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige rechnen – ihnen drohen satte Bußgelder und Fahrverbote. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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