Beilngries: Laut Polizei hielt er sich nicht an Auflagen und Beschränkungen, zeigte sich uneinsichtig. Verhalten einzelner Gäste "beschämend".
(ty) Gegen einen Gaststätten-Betreiber, der am vergangenen Samstag in Beilngries (Kreis Eichstätt) eine Veranstaltung abgehalten hatte, ist ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem Infektions-Schutz-Gesetz eingeleitet worden. Das wurde heute von der örtlichen Polizeiinspektion mitgeteilt. Nun drohen empfindliche Bußgelder, über deren höhe das zuständige Landratsamt entscheidet. "Der Regelsatz nach dem Bußgeld-Katalog beläuft sich für den Veranstalter auf 5000 Euro", so ein Polizei-Sprecher. "Für Teilnehmer ist der Regelsatz auf 500 Euro festgelegt."
Weil die zunächst geplante Veranstaltung wegen der Corona-Krise "so nicht möglich" gewesen sei, waren dem Lokal-Betreiber nach Angaben der Polizei vom Landratsamt Auflagen und Beschränkungen erteilt worden. Nach mehreren Beschwerden habe die verständigte Polizei schließlich festgestellt, "dass er sich nicht daran hielt und uneinsichtig war". Erst nach der Androhung, die Musik-Anlage letztendlich sicherzustellen, habe die Lage beruhigt werden können. "In diesem Zusammenhang war auch das Verhalten einzelner Gäste gegenüber der Polizei zum Teil beschämend", so die Beilngrieser Inspektion.
Die sechste bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (6. BayIfSMV) in der Fassung vom 8. September dieses Jahres finden Sie unter diesem Link; sie wurde zuletzt bis einschließlich 18. September dieses Jahres verlängert. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und der Schwere der Tat. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.