Oberhirte Bertram Meier schreibt an Pfarrgemeinden. Diözese Augsburg gibt Richtlinien zu Gottesdiensten an besonderen Tagen heraus.
(pba) Die Diözese Augsburg, zu der auch Teile des Landkreises Pfaffenhofen gehören, hat soeben Empfehlungen und Richtlinien zur Gottesdienst-Feier an besonderen Tagen zwischen Allerheiligen und Weihnachten veröffentlicht. In einem Begleit-Schreiben an die Pfarrgemeinden und Ordensgemeinschaften rief Bischof Bertram Meier dazu auf, die kommenden Höhepunkte des Kirchenjahres "kreativ und froh" anzugehen. "Trotz Corona fällt Weihnachten nicht aus", hielt der Bischof in seinem Brief fest.
Vielmehr solle die Kirche ihre Chance nutzen und geistlich neue Akzente setzen, schrieb er weiter und verwies auf das Kirchenlied "Vertraut den neuen Wegen", das vor rund 30 Jahren in der Zeit des Mauerfalls und der deutschen Wiedervereinigung entstanden sei. Gerade das Weihnachtsfest könne dabei auch ökumenische Impulse bieten: "Trotz bestehender konfessioneller Grenzen auch in Corona-Zeiten dürfen wir uns bei der Gestaltung unserer Gottesdienste in der jeweiligen Kirche vom gemeinsamen Schatz inspirieren lassen, den wir Katholiken mit unseren orthodoxen und evangelischen Brüdern und Schwestern teilen", so der Augsburger Oberhirte.
Die vom Generalvikariat zusammengestellten Anregungen und Hinweise hätten zum Ziel, "dass die Weihnachts-Botschaft in ihrer Breite und Tiefe möglichst viele Menschen erreicht". Über die rein liturgische Dimension hinaus rief Bischof Meier auch dazu auf, den Dienst an den Mitmenschen nicht aus den Augen zu verlieren: "Weihnachten ohne Nächstenliebe wäre ein entkerntes Fest", betont er. Die Priester sollten gemäß einem Wort von Papst Franziskus "an die Ränder" gehen und auf unterschiedliche Art und Weise diesen Liebesdienst erfüllen, so der Bischof.
In dem Text des Generalvikariats werden im Hinblick auf die anstehenden besonderen Gottesdienste im Herbst und Winter Überlegungen angestellt sowie Richtlinien aufgestellt. Das Schreiben behandelt unter anderem das Totengedenken an Allerheiligen und Allerseelen, den Volkstrauertag und die Adventszeit. Für Heiligabend sind die Gemeinden dazu aufgerufen, neben der Christmette auch noch andere Gottesdienstformen wie Wort-Gottes-Feiern und Vesper-Gebete anzubieten. Diese Feiern könnten auch unter Beteiligung oder Leitung von ehrenamtlichen Laien begangen werden und sollten sich auf möglichst alle Kirchen und Kapellen einer Gemeinde erstrecken.
Für die Zeit nach den Weihnachts-Feiertagen kündigt das Schreiben schließlich unter anderem an, dass die Sternsinger-Aktion unter besonderen Vorsichts-Maßnahmen in den Pfarreien durchgeführt werden soll. Als generelle Richtlinie für die Feier von Gottesdiensten verweist es zuletzt auf das nach wie vor gültige Infektions-Schutz-Konzept vom 26. Juni dieses Jahres, an dem sich seitdem keine weiteren Änderungen ergeben hätten.