Logo
Anzeige
Anzeige

Brutale Szenen im Baustellen-Stau: Rabiater Sattelzug-Lenker kletterte in fremdes Führerhaus und schlug mehrfach zu.

(ty) Zu einem wahrlich nicht alltäglichen Zwischenfall unter Lkw-Lenkern ist es am gestrigen Vormittag im Gemeinde-Bereich von Rohrbach mitten auf der A9 in Fahrtrichtung München gekommen. Wegen einer vermeintlichen Verkehrs-Behinderung im Bereich der Autobahn-Großbaustelle stieg ein Brummi-Fahrer sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinne aus, kletterte in ein fremdes Führerhaus und prügelte letztlich auf einen Berufskollegen ein. Die Polizei ermittelt jetzt wegen mehrerer Delikte und Verstöße.

 

Wie die Ingolstädter Verkehrspolizei heute berichtet, ist folgendes passiert: Ein 60-Jähriger stand mit seinem Sattelzug in dem Baustellen-Bereich im Stau. Er befand sich dabei auf der mittleren der drei Spuren, als sich ein weiterer Brummi-Fahrer mit seinem Sattelzug direkt daneben auf die linke Spur stellte. "Da es dem Fahrer dieses Sattelzuges offensichtlich nicht schnell genug ging, stieg dieser letztlich aus und ging zu dem auf dem mittleren Fahrstreifen stehenden Sattelzug rüber", berichtet ein Polizei-Sprecher.

"Hier öffnete er dann die Türe der Fahrerkabine, kletterte in das fremde Führerhaus und verschaffte sich zunächst lautstark Gehör", heißt es weiter. "Anschließend schüttelte er den dort sitzenden Brummi-Fahrer kräftig durch, schlug ihm drei Mal mit der Faust ins Gesicht." Anschließend sei der rabiate Sattelzug-Lenker wieder zu seinem Lkw marschiert, habe sich wieder hinters Steuer gesetzt und sei dann weitergefahren. Abgespielt haben soll sich das alles wenige Minuten nach 8 Uhr am gestrigen Morgen.

Zurückgeblieben sei der angegangene 60-jährige Lastwagen-Fahrer, der nach Angaben der Polizei ein zerfetztes T-Shirt aufgewiesen und über Schmerzen im Gesicht geklagt habe. Das Kennzeichen am Sattelzug des Schlägers habe er ablesen können. Der 60-Jährige habe dann die Verkehrspolizei informiert. Die Beamten ermitteln jetzt laut heutiger Mitteilung gegen den noch Unbekannten – und zwar strafrechtlich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie wegen mehrerer Verkehrs-Verstöße.


Anzeige
RSS feed