Behörde reagiert mit Allgemein-Verfügung auf 42 Neuinfektionen in einer Woche: Es geht um Veranstaltungen und private Treffen sowie den Schulbetrieb.
Update: Corona-Grenzwert überschritten: Im Kreis Neuburg drohen weitere Maßnahmen
(ty) Angesichts der jüngsten Corona-Entwicklung im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ergreift die Landkreis-Behörde spezielle Maßnahmen, die eine weitere lokale Ausbreitung des Erregers eindämmen sollen. Wie heute gemeldet wurde, seien in den vergangenen sieben Tagen insgesamt 42 neue Infektionen im Landkreis registriert worden. Im Rahmen einer Allgemein-Verfügung, die ab diesem Donnerstag gilt, wird die erlaubte Teilnehmer-Zahl bei Veranstaltungen begrenzt. Zugleich wird von größeren privaten Events abgeraten. An weiterführenden Schulen gilt mitunter Masken-Pflicht auch während des Unterrichts. Nachfolgend die Details.
Die Corona-Situation im Kreis Neuburg-Schrobenhausen stellt sich laut aktueller Mitteilung aus dem Landratsamt wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 16 Uhr – sind insgesamt 490 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden. Die Zahl hat sich seit gestern um acht erhöht. Von den Infizierten gelten mittlerweile 427 als genesen – vier mehr als gestern. 18 Personen, die positiv auf das Virus getestet worden waren, sind gestorben. Damit gibt es momentan 45 aktive Corona-Fälle (gestern: 41) in dem Landkreis: neun in Schrobenhausen, acht in Neuburg, sieben in Königsmoos, fünf in Aresing, vier in Langenmosen, drei in Burgheim, je zwei in Berg im Gau, Gachenbach und Waidhofen sowie je einer in Brunnen, Ehekirchen und Karlshuld.
In den vergangenen sieben Tagen seien insgesamt 42 neue Corona-Virus-Infektionen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gemeldet worden, fasst die Kreisbehörde zusammen. Wie berichtet, ist derzeit auch das Gymnasium in Schrobenhausen wegen der Corona-Entwicklung dicht; lesen Sie dazu: Gymnasium wegen Corona geschlossen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen, liege aktuell für den Landkreis bei 43,3 und überschreite somit den Signalwert von 35. Aufgrund der steigenden Fallzahlen ergreift das Landratsamt laut heutiger Mitteilung für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen mehrere Maßnahmen, die im Rahmen einer Allgemein-Verfügung ab Donnerstag, 15. Oktober, 0 Uhr, in Kraft treten. Konkret geht es um folgende drei Punkte, wir zitieren wörtlich:
1. "Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Privatveranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Partei-Sitzungen), wird auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen begrenzt."
2. "Es wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen."
3. "Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe fünf werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort der Mindest-Abstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden kann. Ausnahmen hiervon sind nur unter Maßgabe des § 1 Abs. 2 der 7. BayIfSMV zulässig."
Diese Allgemein-Verfügung gilt laut heutiger Mitteilung zunächst bis einschließlich 21. Oktober. Außerdem wird dazu erklärt: "Da sich die Neuinfektionen nicht auf bestimmte Geschehnisse beziehungsweise Personengruppen eingrenzen lassen, durch die keine weiteren Infektionsketten zu erwarten wären, gelten die Maßnahmen für das gesamte Landkreis-Gebiet."
Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen eröffnete am Montag vor einer Woche ein winterfestes Corona-Test-Zentrum an der "Rinderhofer Breite" in Schrobenhausen-Mühlried (Foto oben). Wie berichtet, hatte der Landkreis bereits vorab Details zu dieser neuen Einrichtung sowie umfassende Informationen zum Ablauf der dortigen Testungen bekanntgegeben. Betreiber ist den Angaben zufolge das Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen in Kooperation mit dem hiesigen Kreisverband des bayerischen Roten Kreuzes. "Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich testen lassen möchten, können ab sofort Termine vereinbaren", hatte eine Behörden-Sprecherin bereits im Vorfeld betont. Weitere Details dazu sowie Infos zu Anmeldung und Termin-Vereinbarung lesen Sie hier: Neues Corona-Test-Zentrum in Schrobenhausen: So ist der Ablauf
Die Gesundheits-Behörde von Neuburg-Schrobenhausen hat bekanntlich seit März ein Bürger-Telefon für diejenigen Menschen eingerichtet, die Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatten. Das Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 12 Uhr. Nachdem sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Kreis Neuburg-Schrobenhausen zuletzt stark rückläufig dargestellt hatte, entfallen laut Landratsamt mittlerweile die Sprechzeiten am Wochenende sowie an Feiertagen.
Das Bürger-Telefon des Gesundheitsamts diene als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.
Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt.