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Landratsamt hält zunächst bis zu den Herbst-Ferien an der geltenden Regelung fest. Grundlagen für Ausnahmen werden nicht gesehen.

(ty/zel) Der Landkreis Pfaffenhofen hält vorerst an der angeordneten Masken-Pflicht auch am Platz für Grundschüler fest. Das wurde heute vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation aus dem Landratsamt mitgeteilt. Damit setzt die Behörde weiterhin strikt die Regelung um, die – wie berichtet – nach dem Erreichen der roten Stufe der bayerischen Corona-Ampel im Kreis erlassen worden war. Demnach besteht in allen Schulen, unabhängig von der Jahrgangsstufe, Masken-Pflicht auch am Platz. Für die Grundschüler gelte das zunächst bis zu den Herbstferien, heißt es aus der Landkreis-Behörde.

"Ausnahmen von der Masken-Pflicht könnte unser Gesundheitsamt anordnen, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchs-Geschehen zurückzuführen sind und/oder in begründeten Einzelfällen, soweit dies aus infektions-schutz-rechtlicher Sicht vertretbar ist", wurde heute aus dem Pfaffenhofener Landratsamt dargelegt. Zugleich stellte die Behörde allerdings klar: "Leider treffen beide Ausnahmen nicht zu, da in unserem Landkreis auch Grundschulen mit Corona-Fällen betroffen sind." Der Landkreis Pfaffenhofen halte daher an der Masken-Pflicht fest.

Mit der Beibehaltung der Masken-Pflicht kann nach Angaben der Behörde die Quarantänezeit für Mitschüler und Lehrer, die als Kontakt-Personen der Kategorie 1 gelten, im Fall der Corona-Infektion eines Schülers von derzeit 14 auf sieben Tage reduziert werden. Gleichzeitig könne mit der Masken-Pflicht eine Teilung der Klassen verhindert werden und somit im Präsenz-Unterricht weitergearbeitet werden. Die Regelung bleibe nun vorerst noch eine Woche – bis zu den Herbstferien – bestehen. "Danach werden wir die Masken-Pflicht anhand des Inzidenz-Wertes täglich neu überprüfen", so eine Sprecherin.

Das Thema "Maskenpflicht für Grundschüler auch am Platz" war in den vergangenen Tagen, nicht zuletzt in Eltern-Kreisen, heiß und mitunter kontrovers diskutiert worden. Neue Nahrung erhielt die Debatte, nachdem der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter – wie berichtet – entschieden hatte, die Maskenpflicht am Platz für Münchner Grundschüler aufzuheben. In den vergangenen Tagen seien auch beim Pfaffenhofener Landratsamt und Gesundheitsamt sowie über das hiesige Bürger-Telefon zahlreiche Anfragen zu diesem Thema eingegangen, erklärte eine Sprecherin des Pfaffenhofener Landratsamts gegenüber unserer Zeitung. Deshalb habe man sich nun heute dazu geäußert.

 

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen setzt dagegen, wie berichtet, die wegen der jüngsten Corona-Entwicklung – hier gilt ebenfalls Corona-Ampel-Stufe "rot" – erlassene Masken-Pflicht am Platz für Grundschulen und Grundschul-Klassen an Förderschulen ab dem heutigen Freitag, 23. Oktober, vorerst aus. Das war gestern Abend aus dem Landratsamt gemeldet worden. Das bedeutet nach Angaben der Behörde konkret: "An den Grundschulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen muss ab Freitag am Platz keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden." Die Pflicht zum Tragen einer solchen Maske im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 bleibe indes erhalten.

 

Der Neuburg-Schrobenhausener Landrat Peter von der Grün habe im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen, erklärte das Landratsamt. "Die Erkenntnisse des Gesundheitsamts Neuburg-Schrobenhausen haben ergeben, dass Kinder im Grundschul-Alter nicht nennenswert zum Infektions-Geschehen im Landkreis beitragen", wurde dazu mitgeteilt. "Zudem konnte bislang keine Infektions-Ausbreitung, die von Grundschulen ausging, festgestellt werden." Der Landrat sagte: "Wir haben diese Entscheidung getroffen, da Grundschüler nicht die Treiber des Infektions-Geschehens sind." Er wies jedoch darauf hin, dass im Infektionsfall ganze Klassen vorübergehend in Quarantäne gehen müssten.

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