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Bitte an Laden-Inhaber, "auch Kunden zu bedienen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen und ein entsprechendes Attest vorlegen".

(ty) Wegen der jüngsten Corona-Entwicklung mit einem deutlichen Anstieg der Zahl von bestätigten Infektionen gilt bekanntlich im Kreis Pfaffenhofen derzeit die "dunkelrote" Stufe der bayerischen Corona-Ampel; das bedeutet strenge Regelungen sowie Einschränkungen für das öffentliche Leben. "Nach wie vor ist es wichtig, die Abstands-Regeln einzuhalten, auf Hygiene-Maßnahmen zu achten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen", unterstreicht das Landratsamt in einer aktuellen Mitteilung. Da es bei der so genannten Masken-Pflicht in Geschäften nach wie vor Unklarheiten gebe, informiert die Behörde nun nochmals über die geltenden Vorschriften. 

"Der Laden-Inhaber hat sicherzustellen, dass das Personal seiner Masken-Pflicht nachkommt", erklärt das Landratsamt zum Hintergrund. "Sofern ein Kunde die Masken-Pflicht in einem Laden-Geschäft nicht einhält, stellt dies laut dem bayerischen Gesundheits-Ministerium hingegen keine bußgeld-bewehrte Pflichtverletzung des Laden-Inhabers dar, sondern vielmehr eine Ordnungswidrigkeit des betroffenen Kunden oder dessen Begleitperson." Bekanntlich drohen bei solchen Ordnungswidrigkeiten satte Bußgelder. Es gibt aber auch Ausnahmen.

 

"Kunden, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist", sind laut Landratsamt gemäß Paragraf 1 (Absatz 2, Nummer 2) der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung von der Masken-Pflicht befreit. "Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen." Das Pfaffenhofener Landratsamt bittet daher alle Geschäfts-Inhaber darum, "auch Kunden zu bedienen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen und ein entsprechendes Attest vorlegen können".

Zugleich heißt es: "Letztendlich kann natürlich jeder Geschäfts-Inhaber frei entscheiden, ob er einen Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung bedienen oder von seinem Hausrecht Gebrauch machen möchte." Weitere Fragen zum Mund-Nasen-Schutz beantwortet das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf seiner Internet-Seite unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/. Umfangreiche Infos zur momentanen Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen sowie Zahlen aus den einzelnen Kommunen finden Sie hier: Corona im Landkreis Pfaffenhofen: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden. Einen ausführlichen Bericht zu den aktuell geltenden Regeln finden Sie hier: Kreis Pfaffenhofen offiziell "dunkelrot": Diese Corona-Regeln gelten jetzt. Lesen Sie auch: Gemeinsamer Corona-Appell des Landrats und aller Bürgermeister

Seit Montag, 19. Oktober, ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort  beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unterstützt.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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