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Ab morgen gelten noch strengere Regeln bezüglich Sperrstunde, Alkohol-Verkauf und maximaler Teilnehmerzahl bei Treffen und Veranstaltungen.

(ty) Jetzt ist es ganz schnell gegangen. Erst gestern war im Kreis Kelheim angesichts der jüngsten Corona-Entwicklung der Signalwert von 35 bei der Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner erstmals überschritten worden. Damit sprang die bayerische Corona-Ampel für den Landkreis von "grün" auf "gelb", weshalb seit heute strengere Regeln gelten. Heute wiederum überschritt die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 50, weshalb die Ampel nun auf "rot" springt. Deshalb gelten ab morgen, 30. Oktober, noch schärfere Regelungen bezüglich Sperrstunde, Alkohol-Verkauf und maximaler Teilnehmerzahl bei Treffen und Veranstaltungen. Wir fassen nachfolgend zusammen, was die Bürger nun zu beachten haben.

Einen Bericht zur aktuellen Corona-Situation im Kreis Kelheim sowie Zahlen aus den einzelnen Kommunen finden Sie hier: Corona-Schock im Kreis Kelheim: 29 neue Fälle, jetzt droht Stufe "rot"

Wenn die Überschreitung einer Inzidenz-Stufe (35, 50, 100) auf der Homepage des bayerischen Gesundheits-Ministeriums (www.stmgp.bayern.de) erstmals genannt wird, gelten ab dem darauf folgenden Tag die Regelungen, wie sie in der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung der bayerischen Staatsregierung für Landkreise und kreisfreie Städte (Corona-Ampel) vorgesehen sind, die die jeweiligen Inzidenz-Werte überschreiten.

Diese Regelungen gelten dann bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung des Landkreises auf der Homepage des Gesundheits-Ministeriums, erklärt das Kelheimer Landratsamt und führt die konkreten Regelungen und Maßnahmen auf, die laut der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung nun im Landkreis Kelheim gelten.

Ab morgen gilt laut Mitteilung des Landratsamts im Kreis Kelheim:

  • Private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen sind auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen begrenzt.
  • Masken-Pflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, untere anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten
  • Masken-Pflicht auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
  • Sperrstunde ab 22 Uhr
  • Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr
  • Alkohol-Verkaufs-Verbot an Tankstellen ab 22 Uhr

 

Auf nachfolgend aufgeführten stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt, wie bereits erklärt, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Stadt Kelheim: Alter Hafen, Donaupark, Donauvorland, Volksfestplatz und Wöhrdplatz
  • Stadt Neustadt an der Donau: Volksfestplatz
  • Markt Rohr in Niederbayern: Klosterumfeld
  • Der jeweilige räumliche Umgriff ergibt sich aus entsprechenden Lageplänen, die unter diesem Link abrufbar sind.

Von dieser Tragepflicht sind befreit:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
  • Des Weiteren ist das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, solange es zu Identifikations-Zwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Auf nachfolgenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen ist, wie bereits erklärt, der Konsum von Alkohol untersagt:

  • Stadt Kelheim: Alter Hafen, Donaupark, Donauvorland, Volksfestplatz und Wöhrdplatz
  • Stadt Neustadt an der Donau: Volksfestplatz
  • Markt Rohr in Niederbayern: Klosterumfeld
  • Diese Untersagung gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 35 von 23 Uhr bis 6 Uhr, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 50 von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 100 von 21 Uhr bis 6 Uhr.
  • Der jeweilige räumliche Umgriff ergibt sich aus entsprechenden Lageplänen, die unter diesem Link abrufbar sind.

Das Landratsamt Kelheim hat diesbezüglich eine Allgemein-Verfügung erlassen, die auf der Homepage unter www.landkreis-kelheim.de/aktuelles einsehbar ist.

Bei wichtigen, allgemeinen Fragen, die sich nicht anderweitig klären lassen, mögen sich die Landkreis-Bürger an die Corona-Hotline des Landkreises unter der Telefonnummer (0 94 41) 20 7 - 31 12 wenden. Diese ist laut jüngster Mitteilung nun auch am Wochenende erreichbar. Damit ist sie montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie freitags, samstags und sonntags jeweils von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Auch die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich eine Corona-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

"Die Mitarbeiter der Corona-Hotline haben keinen Zugriff auf die Befunde von Testungen", betont ein Sprecher der Kelheimer Landkreis-Behörde. "Die Befund-Mitteilung bei durchgeführten Corona-Tests erfolgt in der Regel binnen 48 Stunden mit Hilfe der Corona-Warn-App oder per E-Mail vom Labor." Wer keine digitale Möglichkeit habe, erhalte das Testergebnis per Brief.

Sollte das Corona-Virus nachgewiesen werden, nehme das Gesundheitsamt selbstständig telefonisch Kontakt mit dem Betroffenen auf. Es werde dringend darum gebeten, die Corona-Hotline nicht für Fragen zur Kontakt-Verfolgung zu benutzen. Die Nachverfolgung von Kontakt-Personen erfolge durch telefonische Kontakt-Aufnahme des Gesundheitsamtes mit den Betroffenen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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