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"Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahme-Genehmigung, soweit im Einzelfall ein individueller Bedarf gegeben ist", so Innenminister Herrmann.

(ty) Der Moped-Führerschein (Klasse AM) kann im Freistaat unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort nach einer Einzelfall-Prüfung bereits mit 15 Jahren – und nicht wie bisher erst mit 16 Jahren – gemacht werden. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben. "Ermöglicht wird dies durch eine Ausnahme-Genehmigung, soweit im Einzelfall ein individueller Bedarf gegeben ist", erklärte Herrmann dazu. Das kann seinen Worten zufolge "insbesondere der Fall sein, wenn keine oder nur unzureichend öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Auch muss der Jugendliche die entsprechende Verkehrsreife besitzen".

Zuständig ist laut Innenministerium die jeweilige Fahrerlaubnis-Behörde, also das Landratsamt oder in kreisfreien Städten das jeweilige Ordnungsamt. Den Behörden stünden zur Einzelfall-Prüfung als Orientierung Anwendungs-Hinweise zur Verfügung. Dieser Entscheidungs-Rahmen lasse insbesondere Raum für die Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. "Mit dieser Regelung können wir die notwendige Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt fördern", sagte Herrmann. "Andererseits müssen wir die Verkehrs-Sicherheit ausreichend im Blick haben. Die Sorgeberechtigten müssen den Jugendlichen schriftlich als verkehrsreif einschätzen."

Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungs-Motor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter oder einem Elektromotor mit nicht mehr als vier Kilowatt. Der Bund hatte das Mindestalter in einem Modell-Versuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Im Ergebnis hatte der Bund die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. Einige Länder haben hiervon Gebrauch gemacht, andere haben aus Gründen der Verkehrs-Sicherheits davon Abstand genommen.

Zum Hintergrund:

Moped-Führerschein soll in Bayern bereits mit 15 Jahren möglich sein


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